PKV versichert und heiraten

  • Hallo!


    Ich bin 59 Jahre alt, ledig, nicht selbständig angestellt und seit ca. 30 Jahren PKV-versichert. Eine Rückkehr in die GKV wird es für mich nicht mehr geben. So will es der Gesetzgeber. Meine Lebensgefährtin ist Witwe, 50 Jahre alt und bezieht die 'große' Witwenrente (einige Hundert Euro). Sie war früher zusätzlich zu ihrer Rente nicht selbständig im öffentlichen Dienst tätig, bezieht aber seit ca. 7 Jahren nur noch ausschließlich ihre Rente. Sie ist GKV-krankenversichert. Ich denke nun an eine Heirat. Da mein PKV-Beitrag in den letzten 15 Jahren erheblich angestiegen ist wäre es finanziell nicht zu stemmen, sie auch in der PKV anzumelden. Frage: Welche Alternativen habe ich? Bestehen andere Möglichkeiten im Falle einer Heirat, als eine Versicherung in der PKV? Da wir schon seit einigen Jahren ohne Trauschein zusammen leben wäre der andere Gedanke eventuell bis zu meinem Rentenbeginn (in ca. 6 Jahren) zu warten. Würde sich dann bezüglich der Möglichkeiten unserer Krankenversicherungen etwas Grundlegendes im Vergleich zur jetzigen Situation ändern?
    Vielleicht hat der ein oder andere Leser im Forum schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben. Würde mich freuen.


    Peter_ok

  • Ihre Lebensgefährtin kann auch nach Eheschließung in der GKV verbleiben.


    Fraglich ist die Beitragsbemessung. Ihre Lebensgefährtin verliert den Anspruch auf die "große Witwenrente", wenn sie wieder verheiratet ist. Je nach ihrer sonstigen Einkommenssituation ist denkbar, dass sie in ihrer GKV als nicht erwerbstätige "Hausfrau" eingestuft wird. Das hätte zur Folge, dass ihr Krankenkassenbeitrag auf ca. die Hälfte des Höchstbeitrages zur GKV festgesetzt wird. Immerhin ein Betrag von ca. 350 € monatlich.


    Alternativen haben Sie nicht. Wenn Sie selbst in Rente gehen, bleiben Sie pkv-versichert.
    In der PKV würde für Ihre Lebensgefährtin/Ehefrau immer ein separater Beitrag anfallen.
    Auch im Rentenalter. Ganz abgesehen von möglichen Risikozuschlägen aufgrund von Vorerkrankungen.


    Ich bin an sich ein großer Fan der Ehe.
    Allerdings erscheint mir in Ihrem Fall die Eheschließung unter versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten keine gute Idee.
    Ihre Frau verliert ihre Witwenrente und in der Krankenversicherung wird es deutlich teurer.


    Auf der anderen Seite haben Sie nur einen Steuervorteil durch die Heirat. Sie müssten schon über ein sehr hohes Einkommen verfügen, damit der Splittingvorteil bei der Einkommensteuer die Nachteile bei Rente und Krankenversicherung ausgleicht.


    Denken Sie nochmals über alles nach!

  • Eine Rückkehr in die GKV wird es für mich nicht mehr geben. So will es der Gesetzgeber.

    dazu eine kleine Ergänzung. Ein paar - eher unkomfortable - Wege gibt es. Näheres dazu finden Sie zum Beispiel im aktuellen Heft bei Finanztest 04/2016: https://www.test.de/Krankenver…Kasse-so-gehts-4988897-0/


    Einen konkreten Hinweis gibt es auch hier bei finanztip: http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/


    "Sie versichern sich im europäischen Ausland. Die zweite Notlösung besteht darin, in einem anderen europäischen Land in die dortige Pflichtversicherung einzutreten. Länder mit einer entsprechenden Krankenversicherungspflicht sind unter anderem die Niederlande, Schweden oder die Schweiz. In der Regel müssen Sie dazu in das jeweilige Land umziehen oder dort einen Job annehmen. Weiterhin müssen Sie mindestens zwölf Monate dort versichert sein und rechtzeitig ihre private Krankenversicherung kündigen. Der Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse kann maximal drei Monate nach der Heimkehr nach Deutschland erfolgen. Informieren Sie sich vorab bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, welche Regelungen in Ihrem Fall gelten."