Direktversicherung

  • Ich habe 2002 nach dem sogenannten"altem Recht" eine Direktversicherung abgeschlossen. Die Beiträge wurdenausschließlich von mir im Rahmen einer Entgeltumwandlung bezahlt.2015 wurde mirdie Auszahlung angeboten. Ich habe 19.737,79 € ausgezahlt bekommen, alternativca. 70,00 € mtl. Ich habe mich für die Einmalzahlung entschieden. Ich zahlejetzt jeden Monat ca. 30,00 € Krankenversicherung für die nächsten 120 Monate =3.600,00 €, das Finanzamt fordert 8.500,00 € Steuern von mir. Insgesamt zahleich also 12.100,00 € zurück. Von dem Betrag von 19.737,79 € bleiben mir also7.637,79 €.
    Wer mir jetzt sagt, Direktversicherung ist eine ideale Möglichkeit fürs Altervorzusorgen, möge sich bitte diese Zahlen anschauen. Sie entsprechen derWirklichkeit.
    Wenn mir jemand einen Tipp geben kann, wie ich die Steuerlast von 8.500,00 €senken kann, wäre ich sehr dankbar.

  • Weshalb Sie bei einer Direktversicherung die Auszahlungsleistung versteuern müssen, kann nur einen Grund haben: Sie haben den Vertrag vor Erreichen Ihres 60. Lebensjahres gekündigt.


    Dies hätte zur Folge, dass die gewährte Steuerbefreiung der Beiträge während der Ansparphase rückgängig gemacht wird.
    Dann dürfen Sie sich allerdings nicht beklagen. Denn die Direktversicherung ist und war nur gefördert, weil die Ablaufleistung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres fällig sein sollte.


    Wenn Sie sich - aus welchem Grund auch immer - an diese Spielregel nicht halten, müssen Sie die steuerlichen Konsequenzen tragen. Grämen Sie sich darüber nicht, denn wenn Sie die Versicherung aus versteuertem Geld bezahlt hätten, hätten Sie die Steuern halt bereits in den letzten Jahren bezahlen müssen. So zahlen Sie den Betrag auf einmal.

  • Bin seit letztem Jahr arbeitslos und meine Direktversicherung wird seitdem beitragsfrei geführt.


    Inwieweit kann ich die Versicherung auflösen und mich einmalig abfinden lassen?
    Sie läuft seit 2003.


    Danke euch! ;):)^^