Ehrenamtspauschale

  • Hi, wurde sich bei dem Bsp. nicht vertan? Weshalb wird die Werb.kostenpauschale nur v.d. 646€ abgerechn. u. nicht v.d. 600+646€?


    Einnahmen als Übungsleiter:3.000 Euro
    - Übungsleiterfreibetrag (höchstens)- 2.400 Euro
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit 600 Euro
    Einnahmen als ehrenamtlich rechtlicher Betreuer: 646 Euro
    - Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26b EStG (ist schon für die Tätigkeit als Chorleiterin verbraucht) - 0 Euro
    - Werbungskostenpauschale (25 % von 646 Euro) - 162 Euro
    Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)484 Euro

  • Antwort der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


  • Ich bin ehrenamtlich und unentgeltlich für einen Verein tätig. Ich erhalte für meine Vorstandstätigkeit keinerlei Aufwandsentschädigung oder irgendwelche Pauschalen. Was kann ich in der Steuererklärung 2013 angeben / absetzen?Danke für eine sachgerechte Info.

  • Antwort der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


    Zitat


    Wenn Sie keine Vergütung bekommen, können Sie auch steuerlich nichts absetzen. Sie können von der Ehrenamtspauschale nur profititieren, wenn Sie von Ihrem Verein auch etwas bekommen.
    Sie haben aber auf jeden Fall einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung für Telefonate, Reisekosten etc.
    Sie können mit Ihrem Verein auch vereinbaren, dass Sie eine Aufwandspauschale bekommen und diese wieder als Rückspende zurückzahlen - so können Sie die Spende wenigstens steuermindernd ansetzen.

  • Ich bin in der Mitgliederwerbung meines Vereines sehr aktiv. Pro neu geworbenem Mitglied übersendet mir der Verein einen 10,-- Euro-Verzehrgutschein, den ich mir in bar auszahlen lasse. Muss ich diese Mitgliederprämie in der Steuererklärung 2013 angeben? In welcher Höhe? Wo? DANKE für eine brauchbare Info!

  • Antwort der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


  • Also ich habe als Trainer immer meine 50 zerquetschten Euro im Jahr bekommen.. Dass ich die angeben soll / muss, war mir nicht so wirklich klar. Aber wenn sie steuerfrei sind, warum dann nicht.. Hab ja nichts zu verbergen. Das ist ja eher für die Leute, die sonst gar nichts verdienen relevant.

  • Müssen ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen von Freiberuflern wie z.B Fahrtkosten 37,80 € + Tagegeld 10 € + Sitzungsgeld 20 € (67,80€) als Betriebseinnahme in der EÜR eingetragen werden? Ich bin freiberuflicher Architekt und ehrenamtlich im Eintragungsauschuß der Architektenkammer tätig, allerdings nur 1-2 x pro Jahr.
    Danke im voraus.

  • Mir fehlt der deutliche Hinweis, dass die Ehrenamtspauschale nur gewährt werden darf, wenn diese ausdrücklich in der Satzung der Organisation zugelassen ist. und der Mitgliederversammlung bekannt gemacht wurde.

  • Ein wichtiger Punkt! Ist in Ihrem Umfeld es denn schon einmal vorgekommen, dass jemand die Pauschale steuerlich nicht begünstigt geltend machen konnte, weil des nicht ausdrücklich in der Satzung der ausgebenden Organisation stand? Bzw. bekannt gemacht wurde?


    Wenn ja, würde es mich freuen, wenn Sie das hier schildern könnten! Auf jeden Fall ratsam: Vor der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit sollte man die Organisation genau überprüfen. Im Internet gibt es eine Reihe von Portalen, auf denen man sich vorab informieren kann. Die Beschäftigung mit der Organisation im Detail, z. B. mit der Satzung, kann weiteren Aufschluss geben.

  • Hallo Franziska,
    als Expertin auch für die Ehrenamtspauschale, habe ich eine Frage.
    Ich bin in einem 450€ Job bei einem Museum tätig. Bislang gab es immer einen Halbjahresvertrag (für die Hauptsaison) und anschließend ebenso für das Winterhalbjahr (dann fallen weniger Stunden an). Jetzt sollen alle auf Ehrenamtsbasis im Winterhalbjahr gesetzt werden, um Steuern und Abgaben zu sparen (Museums Stiftung). Man hat uns mitgeteilt, dass wir angeblich 1078€ im halben Jahr verdienen dürfen. Diesen Berag finde ich nirgendwo, sondern es ist immer die Rede von 720€ im Jahr. Kann man Mini Job (6x450€) mit der Ehrenamtpauschale zusammen rechnen? Ist es erforderlich sich beim Finanzamt anzumelden? Welche Haken gibt es? Vielleicht gibt es im Netzt detaillierte Hinweise/Gesetze. Für mich ist es im Moment schwierig da durch zu steigen.

  • Im Ratgeber dazu heißt es, Zitat:


    "Kombination von Ehrenamtspauschale und Minijob: Anspruch auf die Ehrenamtspauschale haben Sie auch, wenn Sie geringfügig beschäftigt sind. Den Freibetrag können Sie sich entweder blockweise zum Beschäftigungsbeginn oder zu Anfang des Jahres auszahlen lassen oder Sie teilen ihn auf und stocken ihr Minijobgehalt um 60 Euro monatlich auf."


    Ob und wie sich das auf den gleichen Job bezieht, müsste ich intern noch einmal erfragen (ich bin nämlich keine Expertin, sondern Moderatorin - mein Wissen verdanke ich unseren engagierten Finanztip-Experten ;) ).

  • Sehr geehrtes Finanztip-Team,


    folgende Frage tritt bei mir immer wieder auf:


    Angenommen ich verdiene nebenbei 2400 € im Jahr und spende den kompletten Betrag an den
    gemeinnützigen Träger zurück - verdiene also +/- 0 €. Kann ich dann andere Einkünfte dieser
    Art, die ich nicht zurückspende, steuerfrei bis 2400 € erwirtschaften?


    Oder kurz:


    Werden zurückgespendete Honorare im Freibetrag verrechnet oder nur dann, wenn ich die Zuwendung
    auch tatsächlich erhalte?


    Herzlichen Dank für ihre Rückmeldung


    Christoph

  • @Christoph


    Ich glaube, da kommen wir in die steuerlichen Haarspaltereien ;) Wenn Sie den Beitrag zurückspenden, haben Sie ihn de facto ja erhalten - und zweimal den Beitrag für die gleiche Tätigkeit ausnutzen, geht nach meinem Wissensstand nicht.


    Das müsste sich tatsächlich mal ein Steuerberater oder jemand mit ausgedehntem Fachwissen besehen.

  • Sehr gute und aufklärender threadverlauf zu sehr gutem ebensolchen Artikel! Mir, als im Ehrenamt sehr aktivem Menschen war dies so überhaupt nicht bekannt und sehr aufschlussreich. Er erklärt auch warum mittlerweile fast jeder Pflegedienst einen gemeinnützigen Verein gegründet hat, um darüber Leistungen anzubieten und Mitarbeiter entsprechend zu entlohnen. Ob dies allerdings bei Verabschiedung des Gesetzes so beabsichtigt und gewollt war, wage ich zu bezweifeln.

  • Hallo Franziska,


    sie schreiben:


    Zitat

    "Im Ratgeber dazu heißt es, Zitat:


    "Kombination von Ehrenamtspauschale und Minijob: Anspruch auf die Ehrenamtspauschale haben Sie auch, wenn Sie geringfügig beschäftigt sind. Den Freibetrag können Sie sich entweder blockweise zum Beschäftigungsbeginn oder zu Anfang des Jahres auszahlen lassen oder Sie teilen ihn auf und stocken ihr Minijobgehalt um 60 Euro monatlich auf."


    Ob und wie sich das auf den gleichen Job bezieht, müsste ich intern noch einmal erfragen (ich bin nämlich keine Expertin, sondern Moderatorin - mein Wissen verdanke ich unseren engagierten Finanztip-Experten ;) )."


    Konnten Sie zu dem letzten Satz schon weitere Informationen erhalten?
    Ich bin nämlich in einem gemeinnützungen Verein als Geschäftsführerin tätig mit einem Minijob-Vertrag. Mein Gehalt sollte nun über die Ehrenamtspauschale aufgestockt werden, aber ein Vorstandsmitglied (eine Juristin) unseres Vereins meinte, dass es eine strikte Trennung zwischen vertraglich geregeltem Minijob und ehrenamtlicher Tätigkeit geben müsse, ohne eine konkrete rechtliche Grundlage nennen zu können. Es sei ihr Rechtsempfinden als Juristin, da es sich sonst bei der Ehrenamtspauschale um verdeckte Schwarzarbeit handeln würde.
    Auf der Seite der Minijob-Zentrale wird dies bunt gemischt (meine bisherige Informationsquelle), von den Finanzbehörden habe ich aber noch keine konkrete Aussage zu diesem Thema gefunden.


    Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen.


    Herzliche Grüße von EllenP

  • Das ist wirklich schade! Nein, leider konnte ich dazu noch keine Information erhalten. Gerade bei Themen, die nicht "allgemein" bekannt und zugänglich sind, ist solch eine Recherche sehr aufwändig für unsere kleine Redaktion.


    Grundsätzlich gilt daher, dass wir kleinere Verständnisfragen jederzeit abklären können. Bei aufwändigen Recherchethemen könnte man fast schon wieder einen eigenen Artikel verfassen (puh!). Wir tun natürlich unser Bestes, um Fragen trotzdem so umfassend wie möglich beantworten zu können.


    Schade auch, dass die Juristin keine Rechtsquellen nennen konnte. Ich denke, mit einer Grundlage können wir hier ganz anders diskutieren. Frage: Wäre es möglich, mal bei einer der Informationsstellen anzurufen und sich Auskunft geben zu lassen? Gerade bei der Minijob-Zentrale oder den Behörden müsste doch Expertise zu diesem Thema vorliegen.

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Das mit der Auskunft habe ich schon versucht. Ich habe bei der Minijobzentrale zu diesem Thema angerufen. Dort konnte man mir leider nicht weiter helfen und hat mich an mein zuständiges Finanzamt verwiesen. Das zuständige Finanzamt wiederum hat mich an die Minijobzentrale zurückverwiesen... ?( . Es wusste einfach niemand Bescheid, ich befürchte, es gibt da keine klare gesetzliche Regelung.


    Da ich neben meiner Geschäftsführertätigkeit noch andere ehrenamtliche Tätigkeiten in unserem Verein erledige, habe ich mich mit der Trennung arrangiert. Das geht aber woanders sicherlich nicht so einfach. Ich gehe den Dingen aber gerne auf den Grund und so werde ich weiterhin versuchen, an rechtssichere Informationen zu kommen.

  • Oh je... der eine verweist auf den anderen... Ich habe selbst gerade noch einmal geschaut und ich finde bisher keine Aussage GEGEN diese Kombination. Ohne das mit wasserdichten Quellen untermauern zu können, möchte ich mich allerdings nicht festlegen. Ich fasse das aber als ein positives Zeichen auf.


    Es gibt Argumente gegen die Kombination von Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale, wenn beide von der gleichen Organisation bezogen werden.


    Wenn wir das jetzt noch mit Gesetzen belegen könnten, wäre die Sache wasserdicht.