Freitstellungsauftrag bei ausschüttende Fonds

  • Hallo,


    für einen ausschüttenden Fond habe ich folgende Abrechnung erhalten:


    Ertrag pro Stück: 2,00 Euro
    Zinsanteil pro Stück: 4,08 Euro
    Teilthesaurierung pro Stück: 2,08 Euro
    Ausschüttung pro Stück: 2,00 Euro
    Herkunftsland: Luxemburg


    Auf welchen Betrag wird jetzt der Freistellungsauftrag angerechnet. Ich dachte bisher nur auf den ausbezahlten Betrag von 2 Euro.
    Die Bank hat aber nun den gesamten Zinsanteil pro Stück auf den Freistellungsauftrag angerechnet. Ist das richtig?

  • ja das ist richtig, der Abgeltungssteuer unterliegt nicht nur die Ausschüttung, sondern auch die Teilthesaurierung (=ausschüttungsgleicher Ertrag). Die genauen steuerlichen Werte findest du im Zweifel in der steuerlichen Bescheinigung der Fondsgesellschaft oder im Bundesanzeiger.

  • winter: hab die genaue Begründung doch noch gefunden, wenn es wichtig für dich ist, kann ich leider oben nicht mehr einfügen:


    Für Investmentvermögen, welche Teile der Erträge ausschütten und Teile der Erträge thesaurieren, erfolgt der Einbehalt der Kapitalertragsteuer nach den für vollumfänglich ausschüttenden Investmentvermögen geltenden Voraussetzungen, sofern die Ausschüttung zur Abführung der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer ausreicht (§ 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG). Andernfalls gelten die Regelungen für einen vollumfänglich thesaurierenden Fonds.