Dienstunfähigkeitsklausel

  • Hallo zusammen,


    ich bin verbeamtet (Lebenszeit) und möchte nun eine BU-Versicherung abschließen. Überall im Internet lese ich, dass Beamte zwingend eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbaren sollten. Hintergrund ist mir einleuchtend. Ebenfalls lese ich aber auch, dass dies längst nicht mehr von allen Versicherungen angeboten wird. Ich habe nun von der Allianz ein Angebot mit dem Hinweis bekommen, dass eine DU-Klausel grundsätzlich nicht mehr vereinbart werden kann.


    Gibt es hier eine "beamtengerechte" Lösung bzw. Alternative? Ausweichen auf eine andere Versicherung bringt ja nicht wirklich etwas, da die DU-Klausel nur noch selten angeboten wird und man ja auch eine "kapitalstarke" Versicherung wählen sollte, was die Allianz ja zweifelsohne ist.


    Danke im Voraus!

  • Hallo XFJUI,


    die einzige wasserdichte DU-Klausel ist die sog. echte Beamtenklausel, die folgendermaßen aussieht:


    „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

    Bei allen anderen Klauseln macht die Versicherung Scherereien und behält sich die Begutachtung vor. Wie die aussieht und wie die Sache dann ausgeht, kannst du dir ausrechnen.
    Meines Wissens nach bietet aktuell keine Versicherung mehr eine BUV mit obiger Klausel an.


    Gruß
    xman

  • Hallo xman,
    Danke. Also bleibt wohl nichts anderes übrig, als eine reguläre BUV abzuschließen und zu "hoffen", dass die DU ggf. wegen BU festgestellt wird, d.h. , dass die Voraussetzungen gleichzeitig eintreten.
    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    nein, denn dieses hoffen führt aus meiner Sicht zu Problemen ... Denn Sie als Beamter können ja nicht berufsunfähig werden.


    ein Makler sollte Ihnen passende Vericherungsgesellschaften vermitteln können. Gerne sende ich Ihnen per PN zwei kompetente Makler-Namen zu.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Fragen Sie mal bei der Debeka an.
    Diese Gesellschaft ist auf die Zielgruppe "Beamte" ausgerichtet.


    Nach meiner Marktkenntnis arbeitet die Debeka jedoch nicht mit Maklern zusammen, weil sie eigene Vermittlungsstrukturen in den Behörden über sog. "Vertrauensleute" unterhält. Ein Makler wird daher die Debeka nicht empfehlen.


    Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass ein Beamten-Spezialversicherer am ehesten über einen DU-Versicherungstarif verfügt.

    • Offizieller Beitrag

    Hier kann ich @muc Recht geben ... meines Wissens nach kann ein versierter Makler auch die Tarife der Debeka anbieten, ist eine Frage die ich mal recherchieren werde.


    Es gibt auch noch die DBV (Deutsche Beamtenversicherung) als Spezialversicherer für den öffentlichen Dienst.

  • Ja, die DBV gibt's auch noch.


    Sie war mal ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Aber das ist lange her.
    Sie wurde schon vor vielen Jahren in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und ist heute eine Tochter der AXA.
    Wobei ich mir nicht sicher bin, ob sie nicht nur noch ein Geschäftsbereich der AXA ist.


    Nach außen tritt sie zwar unverändert als "Spezialist für den öffentlichen Dienst" auf.
    Es würde mich jedoch nicht wundern, wenn sie gerade das relativ "harte Risiko" der Dienstunfähigkeit nicht mehr versichern.
    Deshalb habe ich nur die Debeka erwähnt.

    • Offizieller Beitrag

    Sobald ich eine Antwort von meinem "Makler des Vertrauens" habe, gebe ich wieder eine Rückmeldung in diesem Thread.

  • Hallo liebe Community,


    wichtig bei der Auswahl der Versicherung dürfte auch die Berufsgruppe sein. Ich lese nur Beamter, es macht aber schon - auch von Versicherer zur Versicherer - einen Unterschied ob ich Polizeibeamter bin, Richter, Lehrer oder verbeamteter Arzt.


    Unabhängig von der Wahl des Versicherers ist vor Antragsstellung peinlich genau darauf zu achten, dass alle Fragen - insbesondere Gesundheitsfragen - korrekt und vollständig beantwortet werden, da der Versicherer sonst im Leistungsfall von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wird.
    Dafür empfehle ich Anfragen bei der eigenen Krankenversicherung, dem Hausarzt und ggf. bei der kassenärztlichen Bundesvereinigung. Nicht immer schreibt die Arztpraxis das in die Krankenakte, was man sich eigentlich gedacht hat.


    Herzliche Grüße,
    Michael


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    Michael Schreiber
    Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann
    aus Freiburg im Breisgau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Vorsorgemanagement,


    der Hinweis ist berechtigt. Macht aber in diesem Thread aber leider wenig Sinn, da es sich um das Thema "Dienstunfähigkeit" handelt und das können ja lediglich Beamte werden.


    Mach doch mal einen eigenen Thread auf, vielleicht mit dem Titel "Wichtige Fakten die Sie bei einer BU-Absicherung beachten sollten".

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • der Hinweis ist berechtigt. Macht aber in diesem Thread aber leider wenig Sinn, da es sich um das Thema "Dienstunfähigkeit" handelt und das können ja lediglich Beamte werden.

    Hallo @Henning,


    es waren ja zwei Hinweise und beide sind wichtig für die Dienstunfähigkeit. Das Thema ist übrigens ausdrücklich eine BU-Versicherung mit DU-Klausel. Steht ja ganz oben sehr deutlich.


    Der erste Hinweis (Berufsgruppen-Unterschiede auch unter Beamten selbst sind wichtig, womit sich eine abweichende Vorteilhaftigkeit von Versicherung zu Versicherung ergibt) bezieht sich zudem direkt und ausschließlich auf Beamte. Das war auch sehr klar formuliert, weil Beispiele genannt wurden. Ein Polizeibeamter und ein Lehrer haben bei gleicher Absicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel wesentlich mehr zu zahlen als beamtete Ärzte und Richter.


    Der zweite Hinweis ist allgemein gültig und der zweithäufigste Ablehnungsgrund bei Leistungsanträgen zur BU-Versicherung. Es ist also bei weitem nicht damit getan eine Versicherung mit gutem Preis-/Leistungsverhältnis zu finden. Es macht häufig sogar Sinn die Suche sehr viel breiter anzulegen.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael

  • Mich stört die offensichtliche begriffliche Gleichsetzung von DIENSTUNFÄHIGKEIT und BERUFSUNFÄHIGKEIT.


    Das sind bei Beamten zwei ganz verschiedene Sachverhalte:


    Bei der DIENSTunfähigkeit(und nur diese ist für Beamte zunächst relevant)mußte damals(vor 12 Jahren)sowohl in dem privatärztlichen Gutachten als auch in demjenigen des Amtsarztes festgestellt worden sein,daß der Beamte auch nicht(!!) mit mindestens 50 Prozent seiner zu fordernden Arbeitsleistung in seinem Beruf dienstfähig war.


    Ansonsten drohte nämlich zwar mit mit der Anerkennung der Berufsunfähigkeit die Nicht(mehr)verwendung im Beruf,aber die Versetzung in ein anderes Tätigkeitsgebiet mithin die Nichtzuerkennung der Dienstunfähigkeit und damit die Verweigerung der Versetzung in den Ruhestand wegen vollständiger Dienstunfähigkeit.


    Wie das heute gehandhabt wird,vermag ich nicht zu sagen.Konsequenterweise weiß ich auch nicht,wie die Versicherungen gegenwärtig mit diesem nicht nur mit diesem "Wortwahlunterschied" umgehen und dem Versicherten vermeintlich sichere Leistungen vorenthalten (könnten).

  • Mich stört die offensichtliche begriffliche Gleichsetzung von DIENSTUNFÄHIGKEIT und BERUFSUNFÄHIGKEIT.

    Daumen hoch dafür!


    Es gibt nämlich auch keine Dienstunfähigkeitsversicherung, sondern lediglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Das ist auch gut so! Man stelle sich mal vor, ein Beamter scheidet freiwillig aus dem Dienst aus oder Beamte auf Widerruf sowie Beamte auf Probe werden später nicht zu Beamten auf Lebenszeit. Dann hätten Sie eine unsinnige Versicherung abgeschlossen (deren Laufzeit sinnigerweise ja bis zum Renteneintritt läuft).


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael