Frage an die Experten hier im Forum!

  • Hallo,
    ich haben meinen Kreditvertrag aus dem Jahr 2004 wegen diverser Fehler widerrufen. ( Anwalt war eingeschaltet! )
    Kreditinstitut => Sparkasse.


    Am Freitag kam Post mit der Aussage, dass die Sparkassen alles richtig gemacht hat.
    ( hätte mich auch gewundert wenn die Fehler zugeben würde! )
    Die Sparkasse bezieht sich auf folgende Urteile
    "Landgericht Detmold 25,09,2015 ( 1 0 194/14 )"
    "OLG Frankfurt 23,12,15 ( -23 U 51/15 )"


    Werde mich wohl in der nächsten Woche mit meine Anwalt beraten wie es weitergeht.


    Vielleicht kann mir jemand vorab sagen wie lange ich Zeit habe dagegen vorzugehen?
    Ich habe mal was von 3.Jahren gehört. Stimmt das den wohl???
    Eine Info würde helfen!