Widerrufs-Anschlussfinanzierungen aufgrund der neuen WIKR nicht mehr möglich

  • Die am 21.03.2016 in Kraft getretene neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) hat nicht nur zur Folge, dass ab dem 21.06.2016 Darlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, nicht mehr widerrufen werden dürfen. Wie mein Kreditberater bei der Interhyp mir mitteilte, beinhaltet sie auch die Forderung, dass Anschlussfinanzierungen jetzt nur noch möglich sind, wenn sie erstrangig abgesichert sind. Dies bedeutet eine Bevorzugung der Bank, die über die erstrangige Grundschuld verfügt; denn andere Darlehensgeber dürfen sich - auch bei bester Bonität des Darlehensnehmers - nicht mehr im 2. Rang absichern.
    Dies betrifft z.B. auch Darlehensnehmer, die zwei oder mehrere Darlehen bei einer erstrangig abgesicherten Bank haben, und eines dieser Darlehen wegen Fehler in der Widerrufsbelehrung widerrufen wollen. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass die erstrangig abgesicherte Bank einer Teilabtretung nur zustimmen wird, wenn sich die neue Bank mit einer zweitrangigen Absicherung begnügt. Genau das ist aber nach der neuen WIKR nicht mehr möglich.
    Ich halte dies für eine krasse Verzerrung des freien Wettbewerbes, denn die erstrangig abgesicherte Bank besitzt damit ein Monopol für alle Anschlussdarlehen.
    Wer kann über ähnliche Erfahrungen berichten? Oder hat mich mein Kreditberater gar falsch beraten? Sollte der geschilderte Sachverhalt richtig sein, dann bedeutet das in vielen Fällen, dass der Widerrufsjoker schon jetzt und nicht erst am 21.06 2016 beendet ist.