Anwalts-, Gutachter- & Gerichtskosten als Aussergewöhnliche Belastung

  • Ich habe ein Reihenhaus in einer neuen Reihenhaussiedlung gekauft. Die Grundstücke sind zwar geteilt, aber es gibt auch eine Gemeinschaftsfläche und ein Parkhaus. Diese zwei Objekte werden nach WEG verwaltet.


    Ich führe privat einen Gerichtsstreit mit der Firma, die das Haus gebaut hat. Es gibt halt diverse Mängel. Anscheinend typisch ist so was.


    Parallel streitet unsere WEG ( Parkhaus & Gemeinschaftsfläche ) mit der gleichen Firma wegen Mängel an diesen Objekten.


    Meine Kosten aus den Gerichtsstreit ( Anwalt, Gutachter, Gericht ) habe ich in der Steuererklärung angegeben. Es schein auch so zu sein, dass diese Kosten von dem Finanzamt anerkannt werden.


    Ist es auch möglich anteilig die Kosten aus den Streitigkeiten der WEG mit dem Hersteller anzugeben ? Werden diese anerkannt ?