Rechtsschutzversicherung - Unklarheiten zur Folge-Ereignis-Theorie

  • Hallo zusammen,


    ich beschäftige mich seit einiger Zeit sehr aktiv mit dem Thema der Rechtsschutzversicherungen, da ich mich diesbezüglich gerne absichern möchte.
    Leider sind die Versicherungsbedingungen nicht immer im einfachen Deutsch formuliert, was einem das Herausfiltern einer guten Versicherung erschwert.


    Entsprechend der vielen Tipps und Hinweise zur Folge-Ereignis-Theorie bevorzuge ich natürlich eine Versicherung, die nach diesem Prinzip versichert.
    Leider scheint es bei den Versicherungen aber Gang und Gebe zu sein, auf die Versicherungsbedingungen zu verweisen, anstelle konkrete Fragen zu beantworten.
    Aktuell erscheint mir das Angebot der KS Auxilia als attraktiv. Daher möchte ich meine Fragen auf deren Versicherungsbedingungen stützen. Ich hoffe jemand kann mir hier helfen. (Versicherungsbedingungen als Anhang)


    1) Scheinbar gibt es die Folge-Ereignis-Theorie bei vielen Versicherungen nur beim Schadensersatz. Oft ließt man diesbezüglich folgendes:
    "Der Rechtsschutzfall im Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß § 2 a) [...] , ist von dem Schadenereignis an eingetreten, das dem Anspruch zugrunde liegt."
    Soweit ich es in Erfahrung bringen konnte, ist dies ein konkreter Satz, der sich auf die Folge-Ereignis-Theorie bezieht. Korrekt?


    2) Die zweite Frage möchte ich gern anhand eines Beispiels darlegen:
    Streitigkeiten um Nebenkostenabrechnungen (Mietrecht)
    - Mietvertrag besteht seit 2013
    - Rechtsschutz 2016/04 abgeschlossen
    - Streitige Nebenkostenabrechnung geht 2016/09 ein.


    Nun stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich in einem solchen Fall die Rechtsschutzversicherung nutzen könnte.


    Die Versicherungsbedingungen erläutern dazu folgendes.
    "Der Rechtsschutzfall im [...] Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gemäß § 2 c) ist von dem Zeitpunkt an eingetreten, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll. Bei den hier genannten Leistungsarten besteht eine Wartezeit von drei Monaten. Für Rechtsschutzfälle, die vor Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn eintreten, besteht daher kein Rechtsschutz. [...]"


    Die Wartezeit ist in diesem Beispiel erloschen. Spielt es in diesem konkreten Beispiel eine Rolle, seit wann der Mietvertrag besteht?
    Nach meinem Verständnis tritt der Rechtsschutzfall erst dann ein, sobald ich meinen Vermieter auf seinen Verstoß von Rechtsvorschriften hinweise. Oder gilt hier ganz Kausal, dass dieser Fall nur auftritt, weil der Mietvertrag unterzeichnet wurde (in diesem Fall 2013)?


    Denn immer wieder ist folgendes zu lesen:
    "Ist ein Rechtsschutzfall vor Beginn des Versicherungsschutzes (§ 7) oder während der drei Monate Wartezeit nach Versicherungsbeginn eingetreten, wird Versicherungsschutz gewährt, wenn das betroffene Risiko zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer Kenntnis vom Rechtsschutzfall oder von den diesen Rechtsschutzfall auslösen - den Umständen erlangt, seit mindestens fünf Jahren bei der AUXILIA versichert ist."


    Ich bin diesbezüglich wirklich verwirrt - wäre ich versichert? Oder erst nach 5 Jahren?
    Ist dieser Text ein Hinweis auf die Kausale-Versicherung?


    Danke im Voraus!

  • Hallo@Philordius,
    die ARB sind m.E.eine Zumutung für die Verbraucher und müssten dringend in der Sprache vereinfacht werden.
    Zur Frage 1) Die Folge-Ereignis-Theorie gibt es nur im SchadenersatzRS.
    Zur Frage 2) Vers.Beginn der RS 04/2016,Streitige Nebenkostenrechnung wird Ihnen 09/2016 vorgelegt.
    Es handelt sich demnach um die Abrechnung für das Jahr 2015.Also hat Ihr Vermieter nach Ihrer Ansicht
    gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften im Jahr 2015 verstoßen.Aufgrund der Formulierung in den ARB
    besteht m.E.kein Vers.Schutz.Bei der zitierten 5 Jahresregelung könnte für derartige Fälle ggf.Vers.Schutz bestehen.
    Gruß
    trumpet

  • Guten Tag,vielleicht hilft ja das folgende:


    www.versicherungsbote.de/id/4815921/Rechtsschutzversicherung-BGH-Vorvertraglichkeit-Konfliktursache/



    Die Darlegung(aus 2015) ist die jüngste,die ich kenne;ob die Aktualität (noch)gewährleistet ist,weiß ich leider nicht.


    Hinweis.leider funktioniert der Link nicht.Bei Google bitte "vorvertraglichkeit rechtsschutzversicherung "eingeben.Es ist dann der erste Eintrag von oben.