Fal­sche SE­PA-Über­wei­sungs­trä­ger oder Zah­lungs­auf­for­de­run­gen

  • Das Bundesfinanzministerium weist auf die missbräuchliche Verwendung von SEPA-Überweisungsträgern hin:


    Gegenwärtig gehen im Bundesministerium der Finanzen (BMF) vermehrt SEPA-Überweisungsträger oder Zahlungsaufforderungen von Unternehmen ein, die einen Stempelaufdruck mit folgenden oder ähnlichen Elementen enthalten: "Scheck - Wert akzeptiert - Retourniert für den Wert - Befreit von Abgabe - zur Hinterlegung beim Bundesministerium für Finanzen - nur zur Verrechnung von folgendem Konto - Uniform Commercial Code UCC". Es gibt zwar „Schecks nach UCC“, diese sind jedoch kein gesetzliches Zahlungsmittel. Der beschriebene Stempelaufdruck stellt keine Grundlage für irgendeine Zahlungsverpflichtung des Bundes dar, es liegt auch sonst kein irgendwie geartetes Zahlungsmittel vor. Auch besteht beim BMF kein Hinterlegungskonto o.ä. für derartige "Verrechnungen".


    http://www.bundesfinanzministe…erium/Betrug-schecks.html