Kosten bei beruflicher Weiterbildung

  • Hallo


    Ich stehe in einem Arbeitsverhältniss als Kinderpflegerin und mache zur Zeit eine dreijährige Weiterbildung zur Erzieherin.
    Die Ausbildung erfolgt dreimal wöchentlich abends und am Samstag.
    Wie und Wo kann ich die Fahrtkosten sowie die weiteren Werbungskosten (Kauf von Literatur und Ausbildungsmaterial) in der Steuererklärung geltend machen?



    Viele Grüße

  • Die Fortbildungskosten sind in Zeile 44 der Anlage N (2015) einzutragen. Weil es dort nur eine Zeile gibt, empfiehlt sich eine Beilage zur Anlage N, in der die Aufwendungen einzeln aufgeführt werden, also


    - Fahrtkosten: x Tage, gefahrene km
    - Kursgebühren
    - ggf. Verpflegungspauschalen
    - Fachbücher
    - usw