Hallo Leute,
Hallo Redakteure,
ich hätte da ein paar Fragen zum Artikel
GERICHTLICHES VERFAHREN DER SCHULDENBEREINIGUNG
unter http://www.finanztip.de/schuldenbereinigungsplan/
1. Frage:
gilt das nur,
wenn der Schuldner selbst das bereits laufende Verbraucher-Insolvenzverfahren beantragt hat
oder auch dann wenn ein Gläubiger des Insolvenzverfahren beantragt hat ?