Kommt Tätigkeit für Übungsleiterpauschale in Frage?

  • Guten Tag!


    Mir wurde gerade aus einem Ehrenamt heraus eine bezahlte Tätigkeit (im Umfang von 9 Std./Woche) angeboten als Koordinatorin für Ehrenamtliche bei der Caritas. Das freut mich sehr und ich möchte das Angebot ausgesprochen gern wahrnehmen. Allerdings bin ich noch Studentin und beziehe Bafög. Mit den Einnahmen würde ich jetzt über den (meiner Meinung nach sehr niedrig angesetzten) Freibetrag beim Bafög kommen. Bisher konnte mir niemand so recht weiterhelfen, ob ich mit meiner Tätigkeit, also der Betreuung und Beratung von Ehrenamtlichen, für die Übungsleiterpauschale in Frage komme. Ist damit der Grundsatz, dass es sich um eine pädagogische Aufgabe handelt, erfüllt? Die anderen Auflagen, nämlich dass es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit, und um die Arbeit in einem gemeinnützigen Verein handelt, sind ja auf jeden Fall erfüllt.
    Über Ihre Einschätzung zu meinem Fall wäre ich aber sehr dankbar!


    Beste Grüße,


    Lisa

  • Meines Erachtens ist es Sache des Arbeitgebers (also bei dir die Caritas) zu entscheiden, ob die Tätigkeit steuerfrei nach dem §3 Nr. 26 EStG ist.
    Ich kenne es z.B. so, dass die Einrichtung sich dann von dir bestätigen lässt (Formular unterschreiben), dass du den Übungsleiterfreibetrag nicht schon irgendwo anders bekommst, bzw. wieviel du noch davon übrig hast.
    Nur dann dürfen sie es dir auch steuerfrei auszahlen.


    Für den "großen" Übungsleiter-Freibetrag von 2400 Euro/Jahr muss es schon eine pädagogische Tätigkeit sein.
    "Koordinatorin" klingt mir persönlich hier zu wenig nach pädagogisch, aber "Betreuung und Beratung" wäre in meinen Augen genau das richtige für die Übungsleiterpauschale...



    Inwieweit das ganze dann den Bafög-Bezug beeinflusst, weiß ich leider überhaupt nicht.