Wir haben eine Pauschalreise über ein Reisebüro gebucht. Flug von Frankfurt/M nach Phuket. Zwischenlandung in Doha und Umstieg in ein anders Flugzeug.
Die Ankunft wäre planmäßig um 05:55 Uhr in Phuket gewesen. Bei der Ankunft in Doha wurden jedoch alle Passagiere mit Umstieg in den Flug nach Phuket von der Qatar Airways separiert und bekamen einen neuen Flug zugewiesen. Wir bekamen einen Gutschein für ein Hotel in Doha. Die Zuweisung eines Hotels, die Einreiseformalitäten nach Qatar und der Transport in das Hotel haben über 3 Stunden gedauert. In dem Hotel bekamen wir ein Abendessen und konnten ca. 4 Stunden schlafen. Danach ohne Frühstück Transport zum Flughafen und Weiterflug nach Phuket. Die Ankunft in Phuket war dann am 17:20. Da unsere Verspätung offenbar den Vertretern des Reisebüros in Thailand nicht bekannt war, musste unser Transport zum Hotel erst noch organisiert werden. Daher nochmals nicht vorgesehene Wartezeit in Phuket am Flughafen von 2 Stunden. Danach Transfer zum Hotel. Das gebuchte Zimmer war nicht mehr frei. Wir bekamen für die Übergangszeit für 2 Tage ein anderes in dem gebuchten Hotel und mussten dann innerhalb des Hotels umziehen. Im Ergebnis ist uns ein geplanter Urlaubstag verloren gegangen.
Das Reisebüro hat uns für eine Entschädigung an die Fluggesellschaft verwiesen. Die Fluggesellschaft schreibt, der Flug wäre aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspätet. In Doha hat man uns keinerlei Auskunft über den Grund der Verspätung gegeben. Bleibt also unklar. Weiter wird ausgeführt, dass der Flug von Doha nach Phuket gänzlich außerhalb der Europäischen Union liegt. Ein Ausgleichsanspruch nach dem EU-Recht bestünde nicht. Der Flug von Frankfurt/M hatte aber auch schon beim Abflug 59 Minuten und bei der Ankunft in Doha 11 Minuten Verspätung. Die geplante Umsteigezeit von 50 Minuten war sehr knapp. Beide Flüge wurden von Qatar Airways ausgeführt.
Aus unserer Sicht sollte uns die Fluglinie von Frankfurt/M nach Phuket bringen. Nach Doha wollten wir nicht. Kann das tatsächlich sein, dass hier kein EU-Recht gilt?