Klage meiner Bank wegen angekündigtem Widerruf eines Darlehensvertrages

  • Vor gut einem Jahr haben wir unsere Bank über einen Anwalt auf die falsche Widerrufsbelehrung in unserem Immobilien-Darlehensvertrag hingewiesen. Nach einigem Schriftverkehr hat unsere Bank es abgelehnt, uns entgegenzukommen und uns auf den Klageweg verwiesen. Wir haben die Sache im Sande verlaufen lassen, da uns das Risiko einer Klage zu hoch war.
    Heute nun flattert uns eine Klage unserer Bank ins Haus wegen angekündigtem Widerruf eines Darlehensvertrages.
    Wir verstehen die Welt nicht mehr. Wie kann das sein? Wir haben unsere Darlehensraten fleißig weiter bezahlt und auch nie eine Aufforderung der Bank erhalten, schriftlich zu bestätigen, dass wir keinen Widerruf einlegen.


    Wer hat hier Erfahrung, oder sind wir die ersten, die das erleben?

  • Hallo Muc,


    die Bank möchte die Feststellung (also eine Feststellungsklage), dass das Darlehensverhältnis unwiderruflich weiterbesteht, was ja eigentlich selbstverständlich ist, da wir nicht widerrufen haben und auch unsere Darlehensraten schön weiterbezahlt haben. Das Problem ist auch, dass die Bank die Kosten dieser Klage von uns einfordert. Das sind ca. 3.000,00 Gerichtskosten und natürlich die Anwaltskosten beider Seiten, wenn die Klage Erfolg hätte.


    Unser Anwalt meint, so etwas hätte er noch nie erlebt, und er vertritt viele Mandanten bezüglich Widerruf von Darlehensverträgen.


    Freundliche Grüße
    eswareinmal1955

  • Tja mei... - die Banken schlagen zurück!


    Das ist in der Tat ungewöhnlich, dass sie so etwas gerichtlich feststellen lassen wollen.
    Aber das ist - zumindest aus meiner Sicht - eine Maßnahme zur Abschreckung.
    Die haben einfach die Schnauze gestrichen voll von den ganzen Widerrufsklagen.


    Ich denke, Ihr Anwalt sollte allerschnellstens eine Erklärung dahingehend abgeben, dass Sie anerkennen, dass das Darlehensverhältnis unwiderruflich weiterbesteht. Wenn Sie das jetzt - auch aussergerichtlich - anerkennen, entfällt für die Bank das Rechtsschutzbedürfnis, weil nicht gerichtlich festgestellt werden muss, was aussergerichtlich festgestellt wurde.


    Wenn das Rechtsschutzbedürfnis fehlt ist die Klage unzlässig und wird vom Gericht abgewiesen.
    Und damit kann die Bank auch keine Kosten von Ihnen fordern.


    Viel Erfolg!