Unterhalt

  • Wieviel Unterhalt muss ich als Vater zahlen wenn das bei der Mutter lebende Kind ca. 600 Euro Lehrlingsgeld bekommt und ein weiteres minderjähriges Kind (selbe Mutter) aber noch bei mir im Haushalt lebt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gast,


    in den nachfolgenden Artikeln von Finanztip können Sie sicherlich die benötigten Antworten finden:


    http://www.finanztip.de/unterhaltsanspruch/


    http://www.finanztip.de/kindeseinkuenfte/


    Viele Grüße

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo,


    ob und was Sie an Unterhalt zahlen müssen, hängt von Ihrem bereinigten Nettoeinkommen ab.


    Auch ein Auszubildender hat nämlich grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt. Darauf muss er sich aber seine Ausbildungsvergütung nach Abzug von Fahrtkosten und einer Ausbildungspauschale von monatlich 90 Euro anrechnen lassen. Wenn er volljährig ist, steht ihm auch das Kindergeld zu. Der Unterhalt ist dann um das volle Kindergeld zu verringern.


    Es kann also sein, dass ihm wegen der Höhe der Ausbildungsvergütung kein Anspruch auf Unterhalt zusteht.
    In welcher Höhe Sie Unterhalt zahlen müssten, können Sie der Tabelle in diesem Artikel entnehmen:
    http://www.finanztip.de/duesseldorfer-tabelle/. Dort müssen Sie bei den Tabellen zu den Zahlbeträgen etwas weiter unten im Artikel schauen. Von dem Zahlbeitrag ziehen Sie dann die 510 Euro und ggf. noch Fahrtkosten ab. Ist der Unterhaltsanspruch geringer als die reduzierte Ausbildungsvergütung, müssen Sie keinen Unterhalt mehr zahlen.


    Es hängt also von Ihrem Einzelfall ab.


    Beste Grüße,
    Britta

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