Gestaltungsmöglichkeiten Elterngeld in Teilzeit durch Entgeltumwandlung

  • Hallo zusammen!


    Dass Teilzeitarbeit in Elternzeit oder auch die Entgeltumwandlung zur bAV genutzt werden, um Einkünfte zu reduzieren und damit von der PKV wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung zu wechseln, ist ja mittlerweile kalter Kaffee. Doch gibt es nicht Möglichkeiten, die Entgeltumwandlung zu nutzen, um das Elterngeld zu optimieren?


    Prinzipiell werden Beiträge zur bAV bei der Einkommensermittlung im Bemessungszeitraum nicht berücksichtigt, d.h. das Elterngeld wird wegen geringerer steuerpflichtiger Einkünfte kleiner ausfallen. Viele mussten diese leidvolle Erfahrung machen. Diese Praxis wurde aber vom Bundessozialgericht für rechtmäßig erklärt (B 10 EG 9/08 R). Konsequenz daraus ist der Tipp, dass Arbeitnehmer im Jahr vor der Geburt die Entgeltwandlung zur bAV einstellen sollten, um ihr Bemessungsbruttoeinkommen zu erhöhen.


    Ich frage mich jetzt, ob man dieses Prinzip auch zum Vorteil als Gestaltungsmöglichkeit nutzen kann? Nämlich genau dann, wenn man einen Elterngeldbezug in Teilzeitarbeit hat. Dann würde mit Elterngeld (Plus) die Differenz der durchschnittlichen Nettoeinkommen im Sinne des BEEG zu 65% ersetzt. Um diese Differenz zu erhöhen müsste man 1. die Entgeltumwandlung, wie oben geschrieben, im Bemessungszeitraum einstellen und 2. im Bezugszeitraum den Jahres-bAV-Beitrag (bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze/DRV, also 2976 EUR in 2016) auf die Teilzeitmonate verteilen. Damit würde man das Teilzeitbruttoeinkommen drücken und die Differenz zu seinem vorherigen EInkommen erhöhen. Nachteil an diesem Modell ist ggf. ein Liquiditätsproblem in den Teilzeitmonaten.


    Hat jemand dieses Modell schon einmal angedacht und oder sogar schon Erfahrungen damit? Funktioniert das so wie oben dargestellt? Was sagen die Juristen? Ist diese Gestaltung sauber?