Hörgeräte als Arbeitskosten

  • Hallo liebe Finanztip-Community,


    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung. Nun ist es so, dass ich letztes Jahr Hörgeräte gekauft habe. Leider komme ich mit dem Kaufbetrag nicht über die Grenze für außergewöhnliche Belastungen.


    Da ich mir aber vor allem wegen der Arbeit (viele Meetings, Kommunikation etc.) besonders gute Geräte zugelegt habe, dachte ich eigentlich, dass ich sie auch als Werbungskosten absetzen könnte. Allerdings scheint das nicht zu gehen: link


    Aber warum eigentlich nicht? Natürlich brauche ich die Geräte auch privat, aber da hätten es auch günstigere getan. Mir war vor allem das Sprachverständnis im Arbeitsleben wichtig. Gibt es irgendwie die Möglichkeit, die Geräte doch als Werbungskosten abzusetzen?


    Danke und beste Grüße
    Tschakka

  • Die Kosten für das Hörgerät können Sie wohl nur ganz ausnahmsweise als Werbungskosten abziehen. Voraussetzung ist aber, dass Ihr Hörschaden eine typische Berufskrankheit ist oder zwischen dem Hörschaden und Ihrem Beruf ein eindeutiger Zusammenhang besteht (BFH-Beschluss vom 22.04.2003, BFH/NV 2004 S. 1052).


    Die Begründung finden Sie hier im Urteil (http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/74756/)


    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen, die ihrer Natur nach in erster Linie zur Behebung körperlicher Mängel dienen, wie Aufwendungen für die Beschaffung eines Hörgerätes (oder einer Brille), der privaten Lebenssphäre zuzurechnen und deshalb grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzuordnen, auch wenn die Behebung des Mangels zugleich im beruflichen Interesse liegt.