Testament: Wiederverheiratungsklausel

  • Hallo,
    vielleicht weiß jemand Rat, zB @muc


    Wir möchten unser Ehetestament schreiben. Prinzipiell wünschen wir unserem Partner eine Wiederverheiratung sehr, falls wir sterben. Nur unser dann bereits ererbtes Vermögen hätte wir gerne komplett bei unseren gemeinsamen Kindern, ohne Pflichtteilsansprüche von Zweitehepartnern oder Kindern aus zweiter Ehe.


    Prinzipiell könnte man Nacherben bestimmen. Dann kann aber meine Frau nicht über mein Erbvermögen verfügen, denn es muss für den Nacherben erhalten bleiben. Das will ich ihr aber zu Lebzeiten ermöglichen. Ich könnte auch Vermächtnisse an meine Kinder im Falle einer Wiederheirat machen. Dann bleiben aber Pflichtteilsansprüche für Zweitehekinder und eventuell haben meine Kinder als Minderjährige Vermögen, das eigentlich erstmal meiner Frau gehören soll.


    Hat jemand hier eine Lösung und evt. eine Formulierung? Wäre super!

  • Weitere Frage: Aktuell haben wir einen Sohn und wenn er minderjährig ist bei unser beider Tod, würde mein Schwager der Vormund. Angenommen, wir haben in 10 Jahren fünf Kinder, kann ich die meinem Schwager nicht zumuten. Ich möchte dann zwar, dass er entscheidet, was passiert, ihm aber nicht aufzwingen x Kinder großzuziehen.


    Vermeiden wollen wir eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts. Kann man schrieben "Schwager = Vormund" und dann regelt er das schon? Oder "Familie der Ehefrau mit ältestem Familienmitglied"?


    Wir sind beide Anfang 30 und ich will das Thema für die nächsten Jahrzehnte dann eigentlich wieder abhaken und sozusagen ein "zeitloses" Testament schreiben, ohne es nach jedem weiteren Kind wieder anfassen zu müssen.

  • Wer jetzt denkt: "Anfang 30 sind die??? Spinnen die???". Bei uns ist ein enger Freund vor paar Monaten gestorben, in einem Tempo wie ich es noch nie gehört habe. Wir wussten faktisch 24 Stunden, dass er krank war, er wusste es 4 Tage. Das Haus war mit einer Lebensversicherung abgesichert. Da es kein Testament gibt, erbt die LV der 1 jährige Sohn zur Hälfte. Das Amt erlaubt der Mutter nicht das Geld für die Abzahlung zu verwenden, also muss sie jetzt eine sechsstelligen Betrag Mündelsicher anlegen (zu quasi 0 %) und sitzt dabei weiter auf ihrem Hauskredit. So einen Quatsch wollen wir vermeiden.

  • Ich bin der Sache wohl selbst näher gekommen. Schlüssel ist nicht die Wiederverheiratungsklausel, denn die führt entweder zu Ansprüchen von Mitgliedern der 2. Ehe oder zu direkter Vermögensübertragung an die eigenen Kinder, welche bei uns nicht gewollt ist.


    Schlüssel scheint die "befreite Vorerbschaft" zu sein. Meine Frau könnte alles nutzen so wie sie will, Immobilien veräußern, nur nichts verschenken. Was übrig ist geht an meinen Sohn und theoretische weitere Kinder.


    Kann das jemand bestätigen?
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    Die Frage mit der Vormundschaft ist auch geklärt. Mein Schwager würde alles regeln, wäre aber nicht verpflichtet x Kinder bei sich aufzunehmen. Und das Vormundschaftsgericht ist raus. Ganz in unserem Sinne. :)

  • Grundsätzlich sollte JEDER ein Testament oder einen Ehe-/Erbvertrag machen, wenn Vermögen vorhanden ist.
    Es spielt keine Rolle ob Ihr Anfang 30 oder Anfang 60 seid.


    Ob die "befreite Vorerbschaft" in Eurem Fall die Lösung ist, kann ich nicht wirklich beurteilen.
    Dazu müsste ich noch mehr über Eure Interessen und die gegebene Vermögensverteilung zum jetzigen Zeitpunkt wissen.
    Das sollte man nun auch wirklich nicht in einem solchen öffentlichen Forum ausbreiten.


    Ganz grundsätzlich habe ich vor allem eine Empfehlung: Lösen Sie sich ganz schnell von der Vorstellung und dem Wunsch ein Testament als "zeitloses" Testament zu schreiben und "ein für alle mal abzuhaken". Das geht meistens schief.
    Dazu ist das Leben zu "dynamisch" und damit meine ich noch nicht einmal den Fall, dass Sie beide weitere Kinder bekommen.


    Meines Erachtens sollten solche grundsätzlichen Dinge wie Testamente wenigstens alle fünf Jahre einer Revision unterzogen werden, mit dem Ziel zu prüfen, ob die damals getroffnenen Dispositionen auch heute noch für richtig gehalten werden.

  • @chris2702:
    Ich find es super, dass ich mit Anfang 30 nicht der einzige bin, der sich mit dem Thema Testament beschäftigt :thumbup: . Im Freundes- und Bekanntenkreis wird man zwar schon etwas schief angeschaut, aber Ihr Beispiel zeigt, wie schnell es gehen kann. Vorsorge ist eben besser als Nachsorge. Allerdings komme ich mit jeder weiteren Rechereche mehr zur Einsicht, bei diesem Thema doch besser anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Ich finde es als juristischer Laie äußerst schwierig, die Konsequenzen von vielleicht gut gemeinten Formulierungen einzuschätzen. Schließlich will man ja gerade, dass sein Wille auch umgesetzt wird. Das kostet zwar Geld, ist aber im Zweifel wahrscheinlich gut angelegtes Geld.


    @muc:
    Der Gedanke mit der Revision gefällt mir. Hier verhält es sich wie mit allen Finanzdingen. Regelmäßige Überprüfungen, ob z.B. Versicherungen und Geldanlagen noch zu seinem Leben, seinen Bedürfnissen und Zielen passen, sind immer zu empfehlen.