Gemeinsame vs. getrennte Veranlagung bei der Einkommensteuer

  • Im letzten Finanztip wird über die Vorteile der gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren bei der Einkommensteuer gegenüber der Einzelveranlagung berichtet. Man sollte allerdings unbedingt erwähnen, dass unter bestimmten Bedingungen eine Einzelveranlagung sinnvoller sein kann, nämlich wenn ein Ehepartner hohe Einkommen hat, die besonders besteuert werden (z.B. Abfindungen, die nach Fünftel-Regelung versteuert werden, oder steuerfreie Einkommen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen). Ein gutes Steuerprogramm weist darauf hin. (Zum Beispiel etwa so, aus eigener Erfahrung: "Sie haben gemeinsame Veranlagung gewählt. Ihre Steuernachzahlung beträgt 10.000 Euro. Bei getrennter Veranlagung beläuft sich die Nachzahlung auf insgesamt 4.000 Euro".)