Erfahrungen mit Secret Escapes

  • Secret Escapes präsentiert sich im Internet als Buchungsportal für Reiseschnäppchen. In der Tat ist das Angebot an internationalen Reisen verlockend und der Internetauftritt absolut professionell. Geschäftsprinzip ist es, von Hotels und Reiseveranstaltern Restposten und Nicht genutzte Kapazitäten zu Discount-Preisen anzubieten. Die Buchung kann nur über das Internet-Portal von Secret Escapes erfolgen. Es handelt sich um ein britisches Unternehmen (Ltd.) mit Sitz in London mit deutscher email-Adresse (.de) sowie eine Berliner Telefonnummer.
    Die AGB von Secret Escapes schließen einen Rücktritt oder eine Stornierung einer einmal per Internet gebuchten Reise kategorisch aus. Die Folgen können fatal sein, wie eine Erfahrung von Freunden beweist. Sie hatten - weil sie sich mit Internet-Buchungen nicht so gut auskannten - einen Hotelaufenthalt auf Sylt versehentlich doppelt gebucht - für die selben Personen zum exakt selben Zeitraum. Secret Escapes weist unter Hinweis auf seine AGB kategorisch eine Stornierung dieser offenkundig unsinnigen Fehlbuchung zurück und zeigt keinerlei Kulanz. Folge: Die Freunde müssen wegen einer kleinen Unachtsamkeit den Hotelaufenthalt doppelt bezahlen. Dies ist ein Fall aus meiner persönlichen Umgebung, der sich aber jederzeit wiederholen kann. Man stelle sich vor, jemand bucht versehentlich statt einem einwöchigen- einen dreiwöchigen Aufenthalt - was online sehr leicht vorkommen kann. Ich werde nach den gemachten Erfahrungen im Freundeskreis künftig nicht mehr über Secret Esapes buchen.“
    Walter Junginger

  • Ich habe mir die 'Secret Escapes'-Webseite mal angeschaut, besonders die AGB. Am Ende dieses Post ein Hinweis an den Threadeinsteller zur Anfechtung des irrtümlich abgeschlossenen Vertrages.


    1.
    Auf der 'Secret Escapes'-Webseite steht unter anderem:
    'Secret Escapes ist ein exklusiver Reiseklub, der nur für Mitglieder zugänglich ist. Das Unternehmen vermittelt besondere Angebote ("Sales") für Hotelaufenthalte, Reisen und Pauschalreisen (mit An- und Abreise).'
    Dies heißt, 'Secret Escapes' beruft sich auf eine reine Vermittlerrolle. Die vom Kunden gebuchten (Pauschal-)Reiseverträge kommen letztendlich zwichen den (Pauschal-)Reiseveranstaltern bzw. die Beherbergungsverträge mit den jeweiligen Hotelbetreibern zu Stande. Offenabr verkauft 'Secret Escapes' keine Reisen oder Hotelaufenthalts im eigenen Namen.


    2.
    Ferner steht in den AGB von 'Secret Escapes':
    'Für die Vermittlung von Reiseleistungen sowie von Hotelaufenthalten steht Verbrauchern kein Widerrufsrecht zu.'
    Diese Aussasge verstößt nicht gegen deutsches Recht.
    § 316g Abs. 2 Nr. 9 BGB regelt: 'Das Widerrufsrecht besteht, ..., nicht bei folgenden Verträgen: ... Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,'
    In der Tat steht Verbrauchern kein 14tägiges Widerrufsrecht bei Reiseverträgen oder Hotelbuchungen zu.


    3.
    Darüber hinaus steht in den AGB von 'Secret Escapes':
    'Sales auf unserer Website sind in der Regel Sonderkontingente. Bei Hotelbuchungen gilt, dass Buchungen grundsätzlich nicht widerruflich oder stornierbar sind, es sei denn, etwas anderes ist in der Beschreibung eines Sale ausdrücklich angegeben.'
    Beim Beherbergungsvertrag, welchen man mit einem Hotelier abschließt handelt es sich um einen Mischvertrag, übeerweigend aus Mietrecht (Zimmerbuchung) und Werkvertragsrecht (Reinigung des Zimmers, Essenservierung, sonsitge Hoteldienstleistungen). Ein Grundsatz im Zivilrecht lautet, daß bestehende Verträge einzuhalten sind ('pacta sunt servanda', wie wir Lateiner unter uns sagen).


    4.
    Dann steht noch in den AGB von 'Secret Escapes':
    'Bei Pauschalreisen können Sie bis zum Reiseantritt von der Reise zurücktreten; Sie sind in diesem Fall aber dem Anbieter der Reise zum Schadenersatz (meist als "Stornogebühren" bezeichnet) verpflichtet. In der Regel beträgt der Schadenersatz einen bestimmten Prozentsatz vom Reisepreis, der abhängig ist vom Zeitpunkt des Rücktritts und, bei einem Rücktritt kurz vor Reisebeginn, bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen kann.'
    Auch diese Aussage steht im Einklang mit deuschem Reiserecht. Grundsätzlich habe ich ja unter Pkt. 3 schon erwähnt, daß geschlossene Verträge einzuhalten sind. Eine Ausnahma davon gilt im deutschen (Pauschal-)Reiserecht: Hier gilt 651i BGB:
    (1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
    (2) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
    (3) Im Vertrag kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden.

    5.
    Das Impressum von 'Secret Escapes' genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 5 Telemediengesetz. Dort steht nur:

    'Kontakt & Impressum


    Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können


    Unser Versprechen macht die Buchung umso einfacher - denn das Wissen, dass Sie dieses Reiseangebot während des gegebenen Zeitraums nirgendwo günstiger finden als bei uns, heiβt, dass Sie sich mit gutem Gewissen zurücklehnen können und nicht mehr weitersuchen müssen. Wir stehen Ihnen zudem jederzeit für weitere Fragen oder spezielle Anliegen zur Verfügung, denn Ihre Rückmeldungen sind uns sehr wichtig.


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    [Blockierte Grafik: https://d1x3cbuht6sy0f.cloudfr…mages/contact/phone_b.gif] (+49) 30 221 53 18 30
    (08.00h - 20.00h GMT, sieben Tage die Woche)
    [Blockierte Grafik: https://d1x3cbuht6sy0f.cloudfr…mages/contact/email_b.gif]service@secretescapes.de'


    Eine Abfrage bei der deuschen Registraturstelle für de.-Domains, der 'denic' ergibt, daß der Domaininhaber
    Secret Escapes, 29-35 Farringdon Road, EC1M 3JB, London, Großbritanninen, ist. Der administrative Ansprechpartner ist: Sandra Zell, PTS Privacy & Trustee Services GmbH, Neunkrichner-Str. 43, Friedrichsthal, Deutschland.


    Das nicht korrekte Impressum hat allerdings keine Auswirkungen auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma.


    Fazit:
    Nach alledem entspricht die Webseite dem deutschen Recht, mit Ausnahme des unvollständigen Impressums. Letzteres hat keine Auswirkungen auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma 'Secret Escapes'.


    Sie hatten - weil sie sich mit Internet-Buchungen nicht so gut auskannten - einen Hotelaufenthalt auf Sylt versehentlich doppelt gebucht - für die selben Personen zum exakt selben Zeitraum. Secret Escapes weist unter Hinweis auf seine AGB kategorisch eine Stornierung dieser offenkundig unsinnigen Fehlbuchung zurück und zeigt keinerlei Kulanz. Folge: Die Freunde müssen wegen einer kleinen Unachtsamkeit den Hotelaufenthalt doppelt bezahlen.

    Letztendlich haben die Reisenden einen Beherbergungsvertrag mit dem Hotelier auf Sylt geschlossen, einmal wissentlich und einmal versehentlich (Vertippen). Niemand reist zum gleichen Zeitpunkt zweimal in das gleiche Hotel. Es handelt sich offenbar um einen Irrtum seitens des Buchenden.


    Es handelt sich bei dem zwischen dem Reisenden und dem Hotelier auf Sylt geschlossen Vertrag um einen Beherbergungsvertrag. Vertragspartner des Reisenden ist der Hotelier auf Sylt. 'Secret Escapes' beruft sich ausdrücklich auf eine reine Vermittlerrolle. Bei Irrtümern gilt folgende Rechtslage:

    § 119 BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums
    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
    § 121 abs. 1 BGB - Anfechtungsfrist
    Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.

    Dabei heißt 'unverzüglich': ohne schuldhaftes Zögern! Die Anfechtung muß dem Vertragsparnter, also dem Hotelier auf Sylt mitgeteilt werden. Am besten empfiehlt sich hier ein Telefonanruf vorab und eine Übersendung der Anfechtungserklärung per Einschreiben (wegen der Nachweisbarkeit der Zustellung).

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

    • Offizieller Beitrag

    Update zum Thema mit einer Nachricht von Secret Escapes:


    Liebe Finanztip-Community,


    die Zufriedenheit und das Vertrauen unserer Kunden sind unser höchstes Gut, für welches wir jederzeit bereit sind einzustehen. Die Aussage des Users Waljun vom 1. Mai 2016 in diesem Forum möchten wir daher gerne um einen, unserer Ansicht nach, sehr wichtigen Gesichtspunkt vollständigkeitshalber ergänzen.


    Zunächst müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Secret Escapes stets rein als Vermittler im Auftrag des jeweiligen Hotels oder Reiseveranstalters agiert. Somit gelten die Buchungs- und Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters, auf welche wir, Secret Escapes, leider keinerlei Einfluss haben. Das bedeutet, dass Änderungswünschen bzw. Stornierungen direkt zwischen dem Kunden und Leistungserbringer geklärt werden müssen. Für problematische Fälle ist unser Kundenservice jedoch sieben Tage die Woche erreichbar und unter vollem Einsatz um eine bestmögliche Lösung für unsere Kunden bemüht, wie auch der hier geschilderte Fall zeigt.


    Ein wichtiger Umstand, welcher im oben aufgeführten Beitrag unerwähnt bleibt, ist der Folgende. In enger Kooperation mit dem Hotel, bei welchem die Freunde des Users irrtümlicherweise zweimal für den gleichen Zeitraum auf der Website von Secret Escapes buchten, konnten wir bereits im April 2016 kulanter Weise erwirken, dass der Kunde die zweite Buchung für einen beliebigen Zeitraum in 2016 in einem anderen Haus der Hotelgruppe verwenden darf, da er seinen Urlaub womöglich nicht ein zweites Mal im selben Hotel verbringen möchte. Dieses Angebot nahm der Kunde auch wahr und verbrachte im Oktober – auf eigenen Wunsch – einen zweiten Aufenthalt im selben Hotel.

    Freundliche Grüße


    Ihr Secret Escapes Team

  • Ich finde den Namen und das Konzept nicht unproblematisch. "Secret Escapes" klingt ja eigentlich nach geheimnisvollen oder unbekannten Locations. Das dann nur Restposten verkauft werden passt nicht. Ich habe die Website gesehen, aber noch nie dort gebucht, daher kann ich über Preise nichts sagen. Ich finde aber die Metasearcher für Hotels und Flüge sehr sinnvoll.

  • Ich habe im Februar 2018 eine Hotelbuchung via Secret Escapes für Anfang September getätigt.
    Am letzten Wochenende habe ich versucht, die Reservierung zu stornieren, da ich mich unvor-
    hergesehen einer Knie-OP unterziehen muß, deren Dauer und Reha nicht abzusehen sind. Eine
    entsprechende Klinik-Bestätigung habe ich an Secret Escapes und an das Hotel beigefügt.
    Das Ergebnis : Null-Kulanz von beiden Seiten. Schaden : 776,- Euro.
    Secret Escapes : Never again ! 100% Vorkasse - Keine Stornierungsmöglichkeit auch nicht bei
    belegten Gründen.

  • @Marga Rossmanith


    Üblicherweise gibt es bei einer Reisebuchung Stornobedingungen. "Kulanz" ist in Stornobedingungen nicht vorgesehen. Für Ihren Fall hätte es eine Reiserücktrittsversicherung gegeben. Wenn man sich diese Gebühr spart, muss man das Risiko eben selbst tragen.

  • ich habe bei Secret escapes schon zweimal gebucht und immer hervorragende Erfahrungen gemacht! Ja, klar Secret Escapes ist lediglich ein Vermittler, wie die meißten Reiseportale übrigens auch. Änderungen muss man selbst beim Hotelier vornehmen.
    Jetzt aber mal echt, wenn man billig verreisen möchte und sich bei der Buchung vertut, kann man doch aich mal selbst das Telefon in die Hand nehmen, oder? Ansonsten gibt es immer noch Reisebüros, die für mehr Geld alles erledigen...man hat immer noch die Wahl!
    Und "unvorhergesehen Knie-OP im Juni für August?????
    Soll denn der Hotelier deshalb auf seinen Kosten sitzen bleiben? Bei so etwas würde nicht ´mal die Reiserücktrittsversicherung einspringen, da muss man wirklich kurz vorher krank werden.

  • Ich hab erst vor kurzem meinen ersten Hotelaufenthalt mit Secret Escapes gebucht und recht seltsame Gepflogenheiten entdeckt. Eigentlich tritt SE ja als "Vermittler" auf. Darunter verstehe ich, ähnlich wie bei anderen Reiseportalen, dass ich bei der Buchung direkt einen Vertrag mit dem Reiseunternehmen/Hotel abschließe, und nicht mit SE.
    Das scheint aber nicht so zu sein. Als ich eine Rechnung haben wollte, verwies SE mich auf eine E-Mail-Bestätigung, da ging aber nur meine E-Mail-Adresse daraus hervor, kein Name etc. Dann habe ich das Hotel direkt kontaktiert und man hat mir eine "Rechnungskopie von Secret Escapes" geschickt. Da stellt das Hotel den Betrag über die Übernachtungen mit Frühstück SE in Rechnung. Mein Name ist nur als "Main Guest Name" erwähnt (alles im Übrigen auf Englisch). Auch ging das Geld (Kreditkarte online bezahlt) nicht auf das Konto des Hotels, sondern auf das von SE.
    Schon seltsam, oder? Jetzt mal angenommen, da geht etwas schief und man hat Gründe, den Reisepreis zu mindern. Bei einer teuren Pauschalreise ist das ja nochmal was anderes als bei einem Hotelaufenthalt. Dann ist demnach SE der Ansprechpartner und nicht das Hotel/der Reiseveranstalter. Und SE sitzt in GB. Da möchte ich sehen, wie ich zu meinem Recht komme, von der Zeit nach dem Brexit ganz zu schweigen.

  • Teure und irreführende Bestpreisgarantie bei Secret Escapes


    Der Reisevermittler Secret Escapes Ltd. mit Sitz in London wirbt auf seiner deutschen Website mit „Luxushotels und Traumreisen bis zu 70% günstiger“. Zusätzlich wird eine Bestpreisgarantie versprochen. „Ehrenwort“.


    Ein genauer Vergleich der Preise und Leistungen bei Secret Escapes mit denen anderen Anbieter (hier: Travel Charme Hotels & Resorts) bringt dagegen Erstaunliches zu Tage. Meine Buchung bei Secret Escapes war um mehr als 20 % teurer als das vergleichbare Angebot auf der Buchungsplattform des Hotels. Die Bestpreisgarantie ist damit ein irreführendes Lockmittel und in meinem Fall ein von mir teuer bezahltes Versprechen. Denn die Buchung kann nachträglich nicht storniert werden.


    Der Trick dahinter: Secret Escapes kombiniert die Hotelleistungen mit einem Zusatzangebot, z.B. Dinner. Dadurch entsteht ein Exklusivsangebot, das in dieser Form auf der Buchungsplattform des Hotels nicht zu finden ist. Bucht man dieses Extra (z.B. Dinner) aber beim Hotel selbst hinzu, ergibt sich für den Kunden ein 20% günstigerer Preis.


    Es ist also Vorsicht geboten, denn das Einklagen der Bestpreisgarantie bzw. meiner Verbraucherrechte in Großbritannien ist schwierig. Daher empfiehlt es sich immer die Preise von Secret Escapes mit denen anderer Anbieter zu vergleichen. Die Dame vom deutschen Kundendienst (Frau Hannah R.) war übrigens wenig serviceorientiert und zeigte nachträglich kein Entgegenkommen. Auch das vermeintliche Angebot war trotz meiner Reklamation weiter auf der Homepage von Secret Escapes buchbar.

  • Wir hatten über SE ein Hotel (2 Doppelzimmer) in New York vom 25. Bis zum 28. März 2020 gebucht. Aufgrund der Pandemie konnten wir diesen Ort nicht ansteuern.


    Da Secret Escape, wie hier schon zig Male beschrieben, nicht erreichbar ist, hatten wir uns mit dem Hotel in Verbindung gesetzt. Die haben uns auch gleich bestätigt, dass die Buchung kostenfrei storniert wurde. Wir haben Secret Escape per Mail informiert und bekamen wie die anderen nur Standard-Antwort-Mails.


    Um eine Rückerstattung zu bekommen, haben wir letztendlich den Kreditkartenservice in Anspruch genommen und das Geld zurückverlangt. Uns wurden die 1182,75 € zurückerstattet und nach Einspruch von SE jetzt wieder abgebucht. Mein Rechtsanwalt sagt, dass ich einen Gutschein nicht akzeptieren muss. Nun werde mein Geld einklagen müssen. Ich werde mir die Zeit nehmen und in allen Foren über den Stand der Dinge berichten


    Schade das es so kommen musste. Wir werden in Zukunft wieder im Reisebüro buchen.

  • Habe gerade ein ähnliches Problem mit Secret Escapes. Aufgrund einer Reisewarnung konnte ich nicht nach Wien, der Arbeitgeber verbietet private Reisen in Risikogebiete. Dummerweise wurde Wien 7 Tage vor Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt, deshalb wird meine Bitte um Stornierung nicht mehr akzeptiert, da zu spät, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder ein anderes Hotel wurde ebenfalls per Email abgelehnt. Telefonische Erreichbarkeit war zu keinem Zeitpunkt gegeben. Ich hatte sogar noch rechtzeitig versucht, das drohende Thema telefonisch zu klären, auch das war nicht möglich. Mich ärgert, dass noch heute bei allen Angeboten mit "kostenfrei stornierbar" geworben wird, obwohl genau das im Kleingedruckten auf mind. 8 Tage vor Reiseantritt beschränkt wird. Hat jemand eine Idee, was ich noch tun könnte? Ach ja, das Hotel hat mich an SE verwiesen ....

  • 1.

    Offenbar wurde hier ein Nur-Hotelaufenthalt gebucht und keine Pauschalreise. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zähen als 'höhere Gewalt'/'außerordentliche Umstände' und berechtigen nur den Pauschalreisenden (sh. § 651h Abs. 3 BGB) zu einer kostenlosen Stornierung des Pauschalreisevertrages.

    2.

    Reisewarnungen weisen lediglich auf Gefahren hin und stellen keine Reiseverbote dar.

    3.

    Secret Escapes ist nur Vermittler des Beherbergungsvertrages. Diese Vermittlerrolle geht an exponierter Stelle aus den AGB von Secret Escapes hervor. Dies bedeutet, daß nach durchgeführter Vermittlung unmittelbare Vertragsbezeihungen zwischen dem Hotelgast und dem Hotelier bestehen. - Dies ist ähnlich wie beim Immobilienkauf zu sehen: Dort hat der Makler als Vermittler nach vermitteltem Immobilienkaufvertrag auch nichts weiter mit der Vertragsdurchführung -auch nicht im Falle von Leistungsstörungen- zu tun. - Also bestehen direkt Vertragsbeziehungen zwischen dem Hotelier und dem Hotelgast.

    4.

    Was der Arbeitgeber des Hotelgastes sagt oder nicht, fällt nicht in die Risikosphäre des Hoteliers sondern in die alleinige Risikospäre des Hotelgastes.

    5.

    Grundsätzlich ist also die vereinbarte Stornierungsgebühr zu bezahlen, auch wenn diese im Kleingedruckten steht. Vertrag ist Vertrag. Und abgeschlossene Vertäge (inkls der AGB) sind einzuhalten ('pacta sunt servanda'). Wenn hier falsch geworben wurden, so wäre dies ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bei einem solchen Verstoß kann allerdings der Verbraucher keine Ansprüche ableiten; lediglich Mitbewerber des Hotels könnten hier Ansprüche gletend machen.

    Alledings darf es keine 100-%-Stornierungsquote geben, denn der Hotelier muß sich dasjenige anrechnen lassen, was er einspart (Zimmerreinigung, Frühstück) oder durch andere Verwendung (Vermietung an einen anderen Hotelgast) einspart. Es dürfen also maximal 80 bis 90 % des vereinabrten Hotelpreises als Stornierungsgebühr verlangt werden bzw. im Fall der Neuvemietung an einen anderen Gast entsprechend weniger.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • ich bin sehr enttäuscht von Secret Escapes. Ich habe versehentlich mit einer alten email Adresse gebucht. Sofort schriftlich und auch telefonisch Bescheid gegeben, dass ich so keine Buchungsbestätigung bekomme und am Telefon sagte man mir, dass die Buchung nicht zu finden wäre. Auch nicht unter der alten, falsch angegebenen email Adresse auf die ich keinen Zugriff mehr habe. Also Fall abgeschlossen. Aber leider nach 4 Wochen kam per Post eine dritte Mahnung von payrate. Habe dort angerufen, den Fall nochmal geschildert. Keiner fühlt sich verantwortlich. Nikolay von Secret Escapes war am Telefon zwar freundlich, hat aber den Sachverhalt nicht verstanden oder verdreht. Jedenfalls darf ich jetzt zum Anwalt oder einfach bezahlen, denn Secret Escapes will ihren eigenen Fehler nicht zugeben und mich als Kunde zahlen lassen. Auch wenn man schon Jahre bei SE immer wieder gebucht hat. Schade - ich kann nur abraten hier eine Reise zu buchen.:cursing: