Erfahrungen mit Mietwagenportal (CarDelMar)

  • Im Oktober 2015 mietete ich über CarDelMar einen Mietwagen in Faro inkl. Vollkasko ohne Selbsbeteiligung. Für einen Schaden (Kratzer am Spiegel) wurde meine Kreditkarte mit 244,22 Euro belastet. CarDelMar bestätigte mir den Anspruch auf Rückerstattung im November. Seitdem warte ich auf mein Geld. Mehrere e-mails, das letzte vom 4.2.2016 ( "Wir bedauern sehr, dass Ihnen hinsichtlich Ihrer Rückerstattung Unannehmlichkeiten entstanden sind. Unsere Kollegen aus der Buchhaltung haben den Betrag in Höhe von 244,22 EUR nun zur Gutschrift auf Ihre Kreditkarte angewiesen.Die Gutschrift sollte im Laufe der nächsten Woche auf das von Ihnen angegebene Konto erfolgen."), Kontonummernvergleich und 4 Telefonanrufe ("ich werde es umgehend an die Buchhaltung geben") verliefen ins Leere.


    Merke: Selbst nach Anerkennung von Ansprüchen bleibt die Rückerstattung ungewiss. Auch das Qualitätsurteil "gut" durch die Stiftung Warentest bewahrt nicht vor unangenehmen Überraschungen.

  • Was ich mich in solchen Fällen immer frage: Gibt es nicht ein effektives und rechtssicheres Mittel für den einfachen Privatmann, einen solchen Betrag anzumahnen? Die Kosten eines Anwalts würden den Gewinn übersteigen, aber man möchte auf den Betrag ja genausowenig verzichten. Es gibt hier ja einige rechtlich bewanderte Mitglieder - darf ich höflich um einem kurzen rechtlichen Exkurs bitten? :)

  • Der rechtliche Exkurs ist kurz: Nein, das gibt es nicht.


    8)


    In Deutschland muss der "einfache Privatmann" keinen Anwalt bemühen, um eine Forderung einzutreiben.
    Der erste Schritt wäre der gerichtliche Mahnbescheid. Den kann man im Internet ausfüllen und an das zuständige Mahngericht schicken. Das geht alles ohne Anwalt. Man muss halt das Formular richtig ausfüllen.


    Wenn der Adressat des Mahnbescheids nicht widerspricht, kann man 14 Tage nach Zustellung einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn man diesen hat, kann man den Gerichtsvollzieher losschicken, der den Betrag eintreibt.


    Widerspricht der Adressat dem Mahnbescheid, muss man Klage erheben.
    Das geht bei Beträgen bis zu 5.000 € vor dem Amtsgericht - ebenfalls ohne Anwalt.
    Dann kommt es - hoffentlich zum Urteil - und das kann man per Gerichtsvollzieher vollstrecken.


    Dieses gesamte Verfahren ist jedoch auf das nationale Rechtssystem beschränkt.


    Da im vorliegenden Fall der Vertragspartner in Portugal (oder sonstwo im Ausland) sitzt, ist die deutsche Justiz nicht zuständig. Und schon geht der Ärger - und die Kostenbelastung - los.


    Sie müssten einen im internationalen Privatrecht versierten Anwalt beauftragen, der dann einen Korrespondenzanwalt in Portugal einschaltet... - und das ganze wegen 244,22 €. Das macht wenig Sinn.


    Unter anderem deshalb sind bei internationalen Verträgen Schiedsgerichte so beliebt (TTIP lässt grüßen!).
    Es ist halt wesentlich einfacher, sich von einem Schiedsgericht ein Urteil gegen zu lassen als den nationalen Rechtsweg zu bestreiten. Und Schiedssprüche sind nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958 sofort vollstreckbar. D.h. die jeweilige nationale Rechtsordnung stellt die Vollstreckungsmittel in gleicher Weise bereit, wie bei einem nationalen vollstreckbaren Urteil.


    Aber das liegt im Fall von CarDelMar mit Sicherheit nicht vor.
    Mir ist es deshalb immer sehr angenehm, wenn ich bei einer Reise einen in Deutschland ansässigen Reiseveranstalter habe. Den kann ich im Zweifel haftbar machen, wenn irgendetwas nicht so wie geschuldet geleistet wird.

  • Im Oktober 2015 mietete ich über CarDelMar einen Mietwagen in Faro inkl. Vollkasko ohne Selbsbeteiligung. Für einen Schaden (Kratzer am Spiegel) wurde meine Kreditkarte mit 244,22 Euro belastet. CarDelMar bestätigte mir den Anspruch auf Rückerstattung im November. Seitdem warte ich auf mein Geld.

    Hier fragt sich auch, wer den Vollkaksoschutz gewährt hat, entweder
    -die portugisische Mietwagenfirma CarDelMar oder
    -ein dahintersteckender Vollkakso-Versicherungsgeber bzw. das Vollkaksoversicherungsunternehmen.


    Dies würde ich nochmal versuchen abzuklären, genau wie ich versuchen würde auch abzuklären, ob bereits Geld vom Versicherungsgeber an CarDelMar für den Schaden geflossen ist oder nicht.


    Erst danach kann man entscheiden, von wem das Geld zurückzufordern ist (CarDelMar oder Versicherungsgesellschaft).


    Wie 'muc' schon schrieb, ist der Gerichtsstand natürlich für den deutschen Verbraucher ungünstig: nämlich Portugal.
    Hier einige Hinweise zum europäischen Mahnverfahren: http://www.portal21.de/PORTAL2…ehelfe/mahnverfahren.html


    Wenn man die Dolmetscher-, Gerichts-, Anwaltsksoten usw. scheut, könnte man seine Forderung evtl. auch an ein deutsches oder portugisisches Inkassounternehmen verkaufen. Dann erhält man natürlich nur einen Teil seiner geforderten Summe, ist jedoch in Anbetracht des doch geringen Streitwerts den Ärger los.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Danke für das rege Interesse! Die Fa. CarDelMar GmbH sitzt in Hamburg. Der Autovermieter war die Fa. Budget. Richtigerweise wurde mir der Schaden von budget.pt in Rechnung gestellt. Die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung schloss ich mit der Fa. CarDelMar GmbH ab, welche sich auch zur Bezahlung schriftlich bereit erklärte.
    Nur - es tut sich nichts.
    Ich frage mich inzwischen was ein Vergleich von Suchfunktion, Website, rechlichen Mängel in den AGB (Test 05-2016, Testurteil 2,2) bringt, wenn sich, wie in diesem Fall, CarDelMar nicht daran hält.

  • Danke für das rege Interesse! Die Fa. CarDelMar GmbH sitzt in Hamburg. Der Autovermieter war die Fa. Budget. Richtigerweise wurde mir der Schaden von budget.pt in Rechnung gestellt. Die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung schloss ich mit der Fa. CarDelMar GmbH ab, welche sich auch zur Bezahlung schriftlich bereit erklärte.
    Nur - es tut sich nichts.
    Ich frage mich inzwischen was ein Vergleich von Suchfunktion, Website, rechlichen Mängel in den AGB (Test 05-2016, Testurteil 2,2) bringt, wenn sich, wie in diesem Fall, CarDelMar nicht daran hält.

    Na dann:
    1.
    Anmahnung des Geldbetrages unter Fristsetzung (falls nicht nicht geschehen)
    und
    2.
    Ab ins nächste Schreibwarengeschäft und Mahnbescheid-Formular kaufen oder Online_Mahnantrag stellen: https://www.online-mahnantrag.…62382705124&Command=start

    § 215 Abs. 1 Versicherungsvertragsgessetz -Gerichtsstand-
    Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.


    Also das für den Wohnort zuständige Mahngericht raussuchen und ab mit dem Mahnantrag (erst nach Zahlungsfristsetzung mit angemessener Frist / zwei bis drei Wochen).

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • genauso werde ich das machen ☺

  • 'CarDelMar' vermittelt offenbar Miwetwagen, so daß dann Mietwagen-Mietverträge zwischen dem Endkunden und dem eigentlichen Mietwagenverleiher zu Stande kommen.


    'CarDelmAR' bietet dem Endkunden auch den Abschluß von Versicherungsverträgen an. Ob 'CarDelMar' dabei selbst als Versicherungsgeber auftritt oder nur einen Versicherungsvertrag von einem anderen Versicherungskonzern dem Endkunden vermittelt, vermag ich nicht zu sagen.

    Nur in der Variante, daß 'CarDelMar' selbst als Versicherungsgeber dem Endkunden gegenüber auftritt, wäre 'CarDelMar' auch der richtige Anspruchsgegner in der vom Fragesteller geschilderten Sachlage.


    Aus einem anderen Forum geht hervor, daß 'CarDelMar' in einem anderen Fall dort nach Mahn- und nach Vollstreckungsbescheid den dem Kunden zustehenden Betrag gezahlt hat. Näheres zu dem anderen Fall: http://de.reclabox.com/beschwe…nicht-und-stellt-sich-tot

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Das Geld ist inzwischen eingegangen. Es wurde nicht auf das angekündigte Kreditkartenkonto sondern auf ein anderes Konto überwiesen. Leider hat es sehr lange gedauert, bis ich diese Information bekam. Erst einen Redakteur der "Test" bekam die entsprechende Auskunft.

  • Das Geld ist inzwischen eingegangen. Es wurde nicht auf das angekündigte Kreditkartenkonto sondern auf ein anderes Konto überwiesen. Leider hat es sehr lange gedauert, bis ich diese Information bekam.

    Gratulation!!!

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Wir haben in diesem Sommerurlaub leider so schlechte Erfahrungen mit CarDelMar und dem örtlichen Vermieter (noleggiare) gemacht, dass ich mittlerweile dringend von diesen über CarDelMar betriebenen Über-Eck-Mietwagenbuchungen: also CDM vermittelt und Firma vor Ort vermietet - in in diesem Fall in Bergamo - abrate.


    Zugleich wäre ich über Tipps dankbar, wie man ggf. doch noch effektiv dagegen vorgehen kann. Offenbar sind wir nicht die einzigen über Car Del Mar geschädigten Kunden, sondern seit Jahren häufen sich die Klagen über noleggiare im Forum und sie erfüllen immer das gleiche Muster. Car Del Mar toleriert das offenbar, kooperiert weiterhin munter mit noleggiare und nimmt so die Betrugsmasche im vollen Bewusstsein hin.


    https://www3.cardelmar.de/erfa…tovermietungen/Noleggiare



    Aber nun zum konkreten Fall:


    Wir hatten für Mitte Juli für zwei Wochen einen Rundum-sorglos (Volkasko-versichert, grenzenlose Kilometer) Mietwagen für unseren Urlaub am Gardasee gebucht. Die Buchung verlief über billiger-mietwagen.de und von dort aus über Car Del Mar. Als Vermieter vor Ort (ab Bergamo) wurde uns von CDM noleggiare mitgeteilt.


    Die von noleggiare eingeforderte Blockung meiner Kreditkarte mit 1.200 Euro, konnte nicht erfolgen, da der Verfügungsrahmen hier nicht mehr ausreichte und nur bis zu 1.000 Euro täglich möglich sind. Eine in bar oder per ec-Karte geleistete Kaution/Sicherheit wollte der Autovermieter nicht akzeptieren. Ebenso akzeptierte er zunächst nicht die Inanspruchnahme der Kreditkarte meiner mitreisenden Frau.


    Auch der Vorschlag sich um eine Ausweitung des Deckungsrahmen zu kümmern und in zwei Tagen dann das Auto abzuholen wurde mit Verweis auf das Buchungsdatum abgewiesen. Begründung: die Abholung müsse mindestens eineinhalb Stunden nach der Veranschlagten Abholzeit erfolgen. Am Tag darauf sein nichts mehr zu machen. Auch ein Anruf bei Ihnen und eine Verbindung einer Mitarbeiterin von Ihnen mit dem noleggiare-Angestellten brachte uns am Ende leider nicht weiter.


    Schlussendlich wurde die Kreditkarte meiner Frau nur unter der Voraussetzung akzeptiert, dass wir zusätzlich zu der über Car Del Mar bestehenden Vollkasko-Versicherung eine weitere Versicherung für 286,60 Euro buchen. Vorher haben sie uns zusammen mit unserem dreijährigen Sohn über 2 Stunden am ausgestreckten Arm verhungern lassen und uns am Ende mit einem fadenscheinigen Versicherungsdeal erpresst, den wir dann aus Mangel an Alternativen unglücklicherweise eingehen mussten (um überhaupt vom Flughafen zu unserem Urlaubszielort zu kommen).


    Zurück aus dem Urlaub hat sich der Fall dann leider noch weiterentwickelt. So wurden von der Kreditkarte meiner Frau nicht nur die überflüssige Versicherungssumme (286,66 Euro) sondern über 380 Euro eingezogen. Die Gründe dafür sind uns unklar. Es gab keine Mitteilung, Bestätigung etc... beträgt.
    Das Geld wurde einfach ohne Vorwarnung von der Kreditkarte eingezogen.


    Ich möchte diesen Fall nicht einfach so auf sich beruhen lassen, da wir uns wirklich sehr massiv in die Enge gedrängt gefühlt haben und die Vermieter die missliche Situation massiv ausgenutzt haben.


    Für eine Beurteilung/Einschätzung der Situation wäre ich sehr dankbar, um daran anknüpfend dann ggf. weitere rechtliche Schritte einleiten zu können. Von Car Del Mar habe ich bislang sowohl am Telefon noch per Mail keine Unterstützung oder Erklärungsansätze erhalten. Sondern nur die Aussage, dass es nicht in ihrer Zuständigkeit bzw. in der Zuständigkeit von noleggiare liegt.

  • Für eine Beurteilung/Einschätzung der Situation wäre ich sehr dankbar, um daran anknüpfend dann ggf. weitere rechtliche Schritte einleiten zu können. Von Car Del Mar habe ich bislang sowohl am Telefon noch per Mail keine Unterstützung oder Erklärungsansätze erhalten. Sondern nur die Aussage, dass es nicht in ihrer Zuständigkeit bzw. in der Zuständigkeit von noleggiare liegt.

    Das Problem ist offenbar folgendes: Man schließt über ein deutsches Vermittlungsportal mit einem im Ausland ansässigen Mietwagenvermieter einen Mietwagenmietvertrag ab. Zusätzlich buchen viele Kunden zu ihrer Sicherheit in Deutschland gleich einen umfassenden Versicherungsschutz für die Mietwagenmiete mit.- Dann jedoch: Im Ausland, beim Abholen des Mietwagens, behaupten viele Mietwagenvermieter, man müsse entweder eine hohe Kaution (z. B. durch Blocken eines Geldbetrages auf der Kreditkarte) entrichten oder vor Ort wiederum einen zusätzlichen (unnötigen weiteren) Versicherungsvertrag abschließen.


    Dies Problem wurde vor kurzem in der Sendung 'Akte 2016' auf SAT1 thematisiert. Dort wurde als einzige Problemlösung empfohlen, hart zu bleiben und auf Aushändigung des Mietwagens (also: Vertragserfüllung) zu bestehen, ohne zusätzlich die Kaution zu hinterlegen und ohne einen weiteren unnötigen Versicherungsvertrag abzuschliessen. - Wer dies nicht macht, hat meist 'schlechte Karten'. - Auf Rückzahlung hat man meist keine Chance, denn der ausländische Mietwagenvermieter ist für den zusätzlicen unnötigen Versicherungsvertrag mit der ausländischen Versicherung nur Vermittler und nicht Vertragspartner.


    Im übrigen müßte man im Ausland klagen, was wiederum mit erheblichen Kosten verbunden wäre.


    Der deutsche Vermittler ist für die Verfahrenweise der ausländischen Mietwagenfirmen nicht verantwortlich. Nach erfolgter (Mietwagenvertrags-)Vermittlung hat er seine Schuldigkeit getan.


    Leider empfielt es sich hier nur eines: Schlechten Leute soll man kein gutes Geld nachwerfen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Für eine Beurteilung/Einschätzung der Situation wäre ich sehr dankbar, um daran anknüpfend dann ggf. weitere rechtliche Schritte einleiten zu können. Von Car Del Mar habe ich bislang sowohl am Telefon noch per Mail keine Unterstützung oder Erklärungsansätze erhalten. Sondern nur die Aussage, dass es nicht in ihrer Zuständigkeit bzw. in der Zuständigkeit von noleggiare liegt.


    Kann absolut keinen Nepp erkennen, ggf. mit Ausnahme dessen, dass 380 statt 286€ abgebucht wurden. Eventuell kam die MwSt. noch drauf?
    Es ist allgemein bekannt, dass eine gewisse Kaution vom Versicherer einbehalten wird, wenn man wie Sie einen Tarif bucht, bei dem die Vollkaskoversicherung getrennt vom Vermieter über eine dritte Gesellschaft läuft. Im Schadensfall müssen Sie dann dem Vermieter zunächst den Schaden ersetzen und bekommen diesen dann vom Versicherer wieder.
    Aus diesem Grund ist es immer so, dass eine Kaution hinterlegt werden muss, auch immer von einer KK des Mieters.


    Das klingt jetzt vielleicht hart, aber es ist nun mal so, dass solche "billigst" Buchungen via Internet nur entsprechend von Profis gemacht werden sollten, die sich mit der Materie auskennen, bzw. bereit sind, sich einzulesen (o.g. Informationen wären für Sie verfügbar gewesen). Der Rest fährt mit einer Buchung im Reisebüro zumeist besser, da sich dann - hoffentlich - sowas vermeiden lässt.


    Zusammenfassend sollte Sie das, mit der Ausnahme des erhöhten Betrages, als Lehrgeld abschreiben.

  • Das stimmt nicht ganz, langerhans. Der Nepp leigt m.E. ja nicht im Blocken der hohen Kaution. Das Procedere ist bekannt.
    Dennoch bin ich der Meinung dass noleggiare Probleme provoziert, indem sie den Betrag auf 1.200 Euro setzen. Viele Kreditkarten haben aus verständlichen Sicherheitsgründen eine auf 1.000 Euro limitierte Verfügungsgrenze pro Tag. Heftiger war, dass sie zunächst die Verwendung der Kreditkarte meiner Lebensgefährtin kategorisch ablehnten und diese dann nur unter der Voraussetzung zuließen, wenn wir eine zusätzliche Versicherung abschließen. Das erscheint mir doch als höchst unseriös.

  • @schlseinger: danke für den Hinweis und für die Infos. Das ist hilfreich. Leider wurde uns in diesem Fall keine Chance gelassen "hart" zu bleiben. Denn der Kauf einer zusätzlichen/unnötigen Versicherung wurde ja zur Bedingung gemacht, dass die Kreditkarte meiner Lebensgefährtin akzeptiert wird. Das Modell ist klar: der Kreditkartenblock wird so hoch gesetzt, dass es - wie das Forum von Car Del Mar zeigt - nicht selten vorkommt, dass der Betrag in der Höhe nicht verfügbar ist. Genau dann beginnt bei noleggiare das (Versicherungs-)Geschäft und das Gefeilsche beginnt. Sad but true: Hier wird dann auf die Notsituation der Mieter spekuliert. Am Ende ist es dann in der Tat wohl Lehrgeld das es zu zahlen gilt. Künftig dann besser nur noch Direktbuchungen und keine Über-Eck-Portale wie Car Del Mar mehr.

  • Das stimmt nicht ganz, langerhans. Der Nepp leigt m.E. ja nicht im Blocken der hohen Kaution. Das Procedere ist bekannt.
    Dennoch bin ich der Meinung dass noleggiare Probleme provoziert, indem sie den Betrag auf 1.200 Euro setzen. Viele Kreditkarten haben aus verständlichen Sicherheitsgründen eine auf 1.000 Euro limitierte Verfügungsgrenze pro Tag. Heftiger war, dass sie zunächst die Verwendung der Kreditkarte meiner Lebensgefährtin kategorisch ablehnten und diese dann nur unter der Voraussetzung zuließen, wenn wir eine zusätzliche Versicherung abschließen. Das erscheint mir doch als höchst unseriös.

    Die Höhe der Kaution bei 1.200€ ist für mich - und sicherlich auch für keinen Richter - unverhältnismäßig. Wenn Sie mit 1.000€ gerechnet haben und genau da das Limit liegt, ist das schon auch etwas knapp kalkuliert von Ihnen, oder? Wenn Sie am Flughafen schnell für 1,50€ ein Wasser gekauft hätten, hätte es ja mit den 1.000€ auch nicht gereicht...
    Dass solche Billigstanbieter natürlich den ein oder anderen Trick auf Lager haben (so wie noch extremer früher Ryanair zB), sollte auch bekannt sein.
    Dass die Kreditkarte einer anderen Person als dem Anmieter kategorisch abgelehnt wird, ist wie erwähnt ebenfalls Standard.
    Wie gesagt: Lehrgeld.

  • Nach einem Unfall hatte auch ich die unangenehme Erfahrung gemacht, dass CarDelMar meinen Versicherungsfall komplett bearbeitet hat, leider aber keine Zahlung ausgeführt wurde.


    Nach 8 Wochen Wartezeit stand ich also mit einer Zusage einer Erstattung (des Schadens in Höhe von 240 €) da und bekam kein Geld.


    Nach fünf erfolglosen Anrufen und vielen Mails wurde ich auf dieses Forum aufmerksam. Ich habe einen Mahnbescheid durch das Amtsgericht versenden lassen und es kam dennoch keine Zahlung. Erst als ich dann einen Vollstreckungsbescheid beantragte, ging die Zahlung auf meinem Konto ein.


    Danke Finanztip & Community, für die Unterstützung und Lösung.


    Ich glaube aber, dass ich im Sommer in einem Finanztip-Newsletter mit CarDelMar-Empfehlung gesehen habe. Das kann ich nicht verstehen nach diesen Erfahrungen hier.