Bafög, Unterhalt Studium

  • Hallo! Mein Sohn ist 20, macht jetzt Abitur, und wird voraussichtlich in diesem Jahr ein Studium beginnen.Sein Vater und ich leben nicht zusammen; bislang bekam ich Unterhalt und das Kindergeld.Ab Juli 2014 wird sein Vater arbeitslos. Die Aussage des Vaters ist jetzt, dass er ab Juli nun keinen Unterhalt mehr zahlen kann.Was ich einsehe. Weiß jemand wie ich eine Finanzierung des Studiums hinbekomme? Ich blick da ehrlich nicht mehr durch. Gibt's jetzt BaFög oder Unterhalt oder beides? Und von wem, wenn sein Vater nichts zahlen kann? Sein Arbeitslosengeld beträgt 1100 €. Ich verdiene netto 1400 €. Hat da jemand einen Tipp??

  • Hallo Baerbel,
    Wenn Ihr Sohn ein Studium beginnt, dann hat er unter diesen Umständen auch Anspruch auf Bafög.
    Die Unterhaltspflicht geht dem Anspruch auf BAföG zwar immer vor. Wenn die Eltern aber aufgrund von Arbeitslosigkeit etc. keinen Unterhalt leisten können, gibt es Bafög.
    Derzeit liegt der Bafög-Höchstsatz bei 670 Euro für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Ihr Sohn sollte zur Aufnahme des Studiums auf jeden Fall Bafög beantragen.
    Ihr Sohn sollte den Antrag mindestens zwei Monate vor Beginn des Studiums stellen, damit gewährleistet ist, dass er rechtzeitig sein Geld bekommt. Er soll mit der Abgabe der Antragsunterlagen nicht warten, bis ihm die Immatrikulationsbescheinigung vorliegt. Diese sollte er aber unverzüglich nach Erhalt nachreichen, da ohne sie eine Berechnung nicht erfolgt.
    Beim Antrag muss eigentlich das Einkommen der Eltern vom Vorjahr angegeben werden. Ist allerdings das aktuelle Einkommen wesentlich niedriger wie bei dem Vater aufgrund von Arbeitslosigkeit, wird auf besonderen Antrag auch insoweit das aktuelle Einkommen be- und angerechnet.
    Das Kindergeld bekommen Sie übrigens weiter – das müssten Sie an Ihren Sohn weiterleiten.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
    Beste Grüße,
    Britta