Vorsicht bei der Günstigerprüfung (Riestervertrag) im Steuerbescheid

  • ich habe einen Steuerbescheid vorliegen, bei welchem die Günstigerprüfung (beim Riestervertrag), die das Finanzamt automatisch
    vornehmen sollte, fehlerhaft ist.


    Hintergrund:


    Für einen Riestervertrag erhält man eine Zulage, die die Zulagenstelle dem Altesvorsorgevertrag gutschreibt.


    Stellt sich im Rahmen der Einkommensteuererklärung heraus, dass der Steuervorteil der sich ergibt, wenn man
    Riesterbeiträge plus Zulage als Sonderausgaben geltend macht, höher ist als die Zulage, die gutgeschrieben wurde,
    so wird in der Steuererklärung der höhere Steuervorteil gewährt und die niedrigere Riesterzulage, die dem Vertrag
    bereits gutgeschrieben wurde, zurückgefordert (indem die festzusetzende Steuer um diesen Betrag erhöht wird).


    Ist die Zulage höher als die steuerliche Auswirkung in der Steuererklärung, bleibt "Riester" in der Steuererklärung
    unberücksichtigt und es bleibt bei der gutgeschriebenen Zulage.


    In dem Fall, der mir vorliegt, beträgt die Zulage lt. Steuerbescheid 350,00 und die Steuerermäßigung 90,00 EUR.
    Trotzdem wurde die Zulage der Steuerschuld hinzugerechnet und die Steuerermäßigung abgezogen. Abgesehen davon,
    weicht der Zulagenbetrag erheblich von der vom Institut ausgestellten Riesterbescheinigung ab.


    Da heutzutage auch in der Finanzverwaltung einiges elektronisch abgearbeitet wird und nicht jeder Steuerfall oder jeder
    Sachverhalt detailliert geprüft wird (was im Rahmen der Effektivität auch nicht vorgesehen ist), sollte man sich nicht darauf
    verlassen, dass solche Fehler einem Finanzbeamten auffallen müssen.


    Wer einen Riestervertrag besitzt, sollte daher den Steuerbescheid unbedingt auch in dieser Hinsicht selbst überprüfen.