Duales Studium - Werbungskosten für später?

  • Hallo,
    ich mache zurzeit das duale Studium Elektrotechnik und verdiene so um die 900€ Brutto. Also zahle ich NOCH keinerlei Steuern.
    Meine Frage ist nun aber, ob ich trotzdem meine Aufwendungen, die ich durch das Studium habe (Fahrtkosten, Material usw.) als Werbungskosten für die Zukunft eintragen kann, sodass ich die Kosten im Nachhinein erstattet bekomme?
    Oder ist das nur möglich, wenn man zu dem Zeitpunkt, an dem die Kosten entstehen auch Steuern zahlt?
    Ich bedanke mich im Voraus :)


    -Andreas

  • Heikles Thema, und schwer zu beantworten ohne sämtliche Details zu kennen. Die willst Du verständlicherweise nicht nennen. Mein Tipp: Steuerberater

  • Ich glaube nicht, dass solche Kosten als Werbungskosten eingetragen werden können. Aber am besten kannst du einen Termin mit dem Steuerberater machen, damit du sicher sein kannst.

  • Hallo,
    ich habe von 2007-2012 selbst ein praxisorientiertes duales Studium durchgeführt und kann vielleicht etwas zur Thematik beitragen:
    -Zunächst ist zu klären, welche Art von dualem Studium es sich handelt. Dieser Begriff ist nicht geschützt und wird von vielen Firmen und Institutionen unterschiedlich benutzt. Dabei handelt es sich für steuerliche / sozialversicherungspflichtige Angelegenheiten jedoch um teils grundverschiedene Arten eines Studiums:
    -- praxisorientiertes Studium: Ein Hochschulstudium mit Praxisphasen in einem Koorperationsbetrieb. Es gibt einen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Firma sowie zwischen Firma und Uni/FH. Der ARbeitsvertrag wurde ggf. auch von der Uni gegengezeichnet, da wesentliche Teile dort abgeleistet werden. Die Regelstudienzeit ist vergleichbar mit einem "Normalen" Studium. Es handelt sich auch um einen eigenen Studiengang mit einer Studienordnung, die x Wochen Praxisphasen vorsieht. WErden diese nicht geleistet, gibt es keinen Abschluss!
    -- ausbildungsorientiertes Studium: Hier wird zusätzlich zur praxisorientierten Ausbildung noch eine anerkannte Ausbildung absolviert (Handelskammer oder vergleichbar). Dauert i.d.R. länger als ein "normales" Studium, da noch der Ausbildungsteil enthalten ist. Nach dem Abschluss hat man zwei Abschlüsse: eine Ausbildung zum xy und einen Hochschulabschluss in xy.
    -- weitere Formen.


    Darüber hinaus gibt es auch noch "duale Studiengänge", die aber formal gar keine sind. Es ist für außenstehende alles so wie ein "praxisorientiertes Studium", jedoch ohne eigenen Studiengang, ohne Unterschrift der Uni auf dem Vertrag.
    Das ist formal dann ein normales Studium mit Studienjob in den Ferien, der zufälligerweise in der gleichen Firma läuft.


    Bis 2011 (glaube ich) war das praxisorientierte duale Studium sozialversicherungsfrei, da es hauptsächlich ein Studium war. Die Kombination "normales Studium" + "Studienjob" hingegen nicht. Das wurde aber seitens der Regierung gekippt.


    Folglich ist mein letzter Stand der, dass:
    - Alle Ausgaben bis zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (i.d.R. Bachelor) als Sonderausgaben begrenzt absetzbar sind. Also einfache Entfernungspauschale, Studiengebühren, Bücher, etc.
    - Alle Ausgaben aus einem Zweitstudium (also beispielsweise ein sich anschließendes Masterstudium) sind Werbungskosten, da es wie eine Fortbildung gezählt wird. Also: Entfernungspauschale für jeden Kilometer (beide Richtungen), Übernachtungskosten, zweiten Haushalt, etc.


    Wer noch keine Steuern zahlt, kann meines Wissens nach einen Verlustvortrag machen, da hilft aber sicherlich der Steuerberater.


    Wichtig ist mir zu betonen, dass zunächst der genaue Status geklärt werden muss. Der steht nicht auf irgendwelchen Broschüren, sondern muss obigen Kriterien erfüllen. Als Quelle gibt es das Rundschreiben der GKV vom 2011/656