Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld?

  • Hallo, ich habe folgende Frage:
    Ich habe selbst gekündigt und bin nun aber auch krank geschrieben.
    Ich habe mich nach meiner Kündigung und vor meiner Krankheit (pflichtbewußt;-)) beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet.
    Wenn ich insgesamt 6 Wochen krank geschrieben bin, während ich noch offiziell bei meinem Arbeitgeber angestellt bin, zahlt dann ab der 7. AU-Woche die Krankenkasse weiter oder das Arbeitsamt? (Mit Beginn der 7. AU-Woche wäre müsste ich eigentlich das ALG 1 beantragen, was ist aber, wenn ich immer noch krank bin?)

  • So lange Sie wegen Krankheit nicht arbeitsfähig sind, stehen Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung.


    Damit sind Sie auch nicht arbeitslos im Rechtssinne des SGB III.
    Lesen Sie § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB III.


    Deshalb haben Sie von der Bundesagentur für Arbeit keine Leistungen zu erwarten.