Hallo,
ich habe mitte März eine mündliche Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Ein schriftlicher Brief mit Frist 30.06.2015 wurde mir erst im Mai in den Briefkasten geworfen. Auf dem Brief steht jedoch weder ein Datum noch ist ein Poststempel vorhanden. Auch fehlt eine genaue Angabe zum Eigenbedarf.
Ist das so überhaupt als offizielles Dokument zu betrachten?
Hinzu kommt das der Eigenbedarf anscheinend für die Tochter der Lebensgefährtin benötigt wird. Zählt das bereits als direkte Angehörige?
Ich bin derzeit ein wenig verzweifelt, da ich seit Wochen nach einer Wohnung suche. Bisher jedoch nichts passendes und bezahlbares gefunden habe. Die Bereitschaft zum Auszug wäre da (Wohnung alt, schlecht Isoliert, hohe Heizkosten) jedoch ist der Wohnungsmarkt in meiner Region kaum existent und ich brächte einfach noch etwas mehr Zeit.
Kann ich um Aufschub bitten? (Vielleicht auch wegen der Gesetztes Änderung zum 1. Juni bei den Maklergebühren)
Soll ich mich auf den Brief berufen und eine offizielle Kündigung mit Begründung fordern?
Danke
B.