Kinderbetreuung durch Großeltern absetzen

  • Hallo Community,


    unsere 3jährige Tochter wird zweimal in der Woche nachmittags von der Großmutter betreut, um meiner Frau das Arbeiten zu ermöglichen.
    Dafür haben wir einen Betreuungsvertrag geschlossen, der eine unentgeltliche Betreuung beinhaltet, allerdings die Bezahlung der Fahrtkosten für die Großmutter vorsieht. Hierfür hat meine Schwiegermutter eine Rechnung mit Auflistung der jeweiligen Fahrten gestellt, deren Kosten wir ihr überwiesen haben.
    Alle Belege haben wir bei der Steuererklärung mit eingereicht (Vertrag, Rechnung, Überweisungsbeleg) und als Kinderbetreuungskosten angesetzt.


    Das FA hat die Kosten nicht anerkannt mit der Begründung:
    "Fahrtkosten zur Großmutter sind keine Betreuungskosten"
    Zudem wurden die Belege nicht zurückgesandt (Verträge / Rechnungen)


    Gegen den Steuerbescheid werde ich Einspruch einlegen - kann mir jemand Tips geben, um einen erfolgreichen Einspruch zu erzielen bzw.erklären, was an der Vorgehensweise hinsichtlich Ansetzen der Betreuungskosten falsch war?


    Danke und Grüße
    H