Zwei Fragen zur Riester-Rente

  • Hallo Community,


    ich zahle brav in meinen klassischen Riesterrentenvertrag ein, und werde später damit meine gesetzliche Rente aufbessern können.


    vielleicht kann mir jemand folgende zwei Fragen beantworten:


    1. Die Riester-Rente bekomme ich spätestens mit 65 Jahren (laut Vertrag, war halt 2008 noch so). Angenommen, ich arbeite bis zu meinem 67 Lebensjahr und gehe dann in Rente. Das ist doch eine seltsame Situation. Dann bekomme ich zum Arbeitslohn noch zusätzlich was aus meiner privaten Vorsorge, oder wie? Das würde doch auch ein höheres zu versteuerndes Einkommen bedeuten, oder? Das würde doch die Rendite des Riestervertrages nochmals massiv nach unten korrigieren, mein Arbeitslohn würde noch höher besteuert. Da schneide ich mir doch ins eigene Fleisch! Liege ich da richtig?


    2. Was mich ausserdem bewegt ist die Frage, ob dieser Riestervertrag nicht dazu führt, dass ich als Rentner nun höheres Einkommen habe (zusätzlich zur gesetzlichen Rente) und dadurch auch höhere Steuern zu bezahlen habe, was den gesetzlichen Anteil ja schrumpfen ließe. Oder wird das später bei der Besteuerung nicht in einen Topf geworfen (gesetzl. + privat)? Zur Info: gesetzl. wird so ca. 1300-1400 sein (heutiger Stand; übrigens: bin Diplomingenieur, und die Kinderpflegerin im Fernsehen letztens bekommt das gleiche. Habe wohl zu lange rumgetrödelt bis die Einzahlungen richtig losgingen. Mit rumtrödelt sind bei mir aber harte Ausbildungen gemeint), Riester so ca. 300. Brutto beides.
    Krankenversicherung und Pflege fällt bei Riesterrente ja nicht an, da die Beiträge von meinem Netto gemacht werden.
    Um die Frage nochmal deutlicher zu machen: Wird aufgrund meiner Riesterrente die gesetzliche Rente höher versteuert?


    Hoffe, ich konnte meine Belange ausreichend gut schildern.
    mpollers

  • Hallo


    @mpollers


    Einen späteren Beginn der Riesterrente werden Sie immer erreichen können. Bei mir hat es jedenfalls problemlos geklappt. In der zusätzlichen Zeit können Sie auch weiter einzahlen und die Förderung erhalten und damit Ihre Rentenzahlung noch erhöhen. Ob Sie einen zwingenden Rechtsanspruch auf die Verlängerung haben, weis ich nicht. Aber die Verlängerung ist auch im Sinne des Versicherers. Schließlich können Sie in der Zeit auch versterben und der Versicherer macht den Reibach.


    Auf alle steuerpflichtigen Einnahmen - und dazu zählen derzeit auch gesetzliche und Riester - Rente - zahlen Sie (abzüglich von ggf. zustehenden Selbstbehalten) einen einheitlichen Prozentsatz als Steuern. Die konkreten Zahlen ändern sich zwar fast jedes Jahr, aber das Prinzip der progressiven Besteuerung bleibt. D.h. bei absolut höherem zu versteuerndem Einkommen zahlen Sie auch einen höheren Prozentsatz. Mit Riester- Rente erhöht sich denzufolge auch Ihr Steuersatz auf die gesetzliche Rente. Ohne der Steuerfuchs zu sein würde ich aber vermuten, dass die Erhöhung derzeit unter 1% absolut liegt.


    Gruß Pumphut

  • Hallo @mpollers,


    was Pumphut zum Rentenbeginn geschrieben hat, ist korrekt. Man kann den Rentenbeginn der Riester-Rente getrost nach hinten verschieben. Einfach die Rentenversicherung informieren. Man kann dann nach dem 65. Lebensjahr weiterhin Beiträge einzahlen und die Zulagen erhalten. Eine beitragsfreie Fortführung ohne schon die Reister-Rente zu erhalten, ist auch möglich, aber eher wenig sinnvoll wenn es keine anderen außerordentlichen finanziellen Verpflichtungen gibt, die anderweitig nicht bedient werden können.


    Zur Steuer:
    selbstverständlich ist die Riester-Rente grundsätzlich steuerpflichtige Einkommen in der Rentenphase - man hat ja während der Einzahlungsphase auch Steuervorteile genoßen und Zulagen erhalten. Die Riester-Rente unterliegt jedoch anderen Vorschriften des Alterseinkünftegesetzes als die gesetzliche Rente. Die gesetzliche Rente wird bei Renteneintritten vor 2040 nicht zu 100% angerechnet.
    Wer in 2016 in Rente geht bei dem werden 72% angerechnet. 2017 - 74%, 2018 - 76%, 2019 - 78%, 2020 - 80% und dann in 1%-Schritten bis 2040.
    Die Riester-Rente wird hingegen in der Auszahlungsphase/Rentenphase zu 100% angerechnet. Das passt auch zur Logik des Gesetzgebers. Die Beiträge konnten zu 100 % steuermindernd angesetzt werden (bei Beiträgen zur gesetzlichen Rente sind es in 2016 82%), allerdings unter Anrechnung der Zulage, also werden die Renten für das zu versteuernde Einkommen auch zu 100% angerechnet.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael


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    Michael Schreiber
    Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann

  • Hallo Pumphut und Michael,


    danke für die Infos, das mit dem Hinaus-Schieben habe ich nicht gewusst. Dafür habe ich noch über 20 Jahre Zeit um das bei der Versicherung zu beantragen, und werde erst mal nichts veranlassen! Ich denke, derzeit unternehmen die Versicherungen jeden nur erdenklichen Trick, um die Rendite wegen den niedrigen Zinsen zu drücken. Vielleicht kommt es ja sogar so, dass ich mit 65 die (gesetzl.) Rentenkürzungen in Kauf nehme, um früher in Rente zu gehen, wer weis das schon ... jetzt.


    Der Richtwert 1% hilft mir sehr! Danke Pumphut
    Es erstaunt micht zwar, dass ich mit meiner Vermutung richtig liege (Riester schmälert Gesetzlich wegen höherer Steuerlast), aber in diesem Bereich (ca. 13 bis 14 Euronen) lässt sich glaube ich leben. (Trotzdem ein Unding, dass so etwas kaum zu recherchieren ist)


    Grüße
    mpollers