höherer Unterhalt wegen höherem Bedarf oder höherem Lebensstandard der Eltern

  • Müssen die Kinder bei vorhandener eigener Leistungsfähigkeit im Rahmen des angemessenen Unterhalts einen höheren Unterhalt über den Mindestunterhalt hinaus leisten, wenn die Eltern einen höheren Bedarf haben (Plege, u.a.) oder die Eltern einfach aufgrund ihrer eigenen bisherigen Lebensumstände einen deutlich über dem Mindestunterhalt liegenden Lebensstandard haben.