Leistung aus der Krankentagegeldversicherung-Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht erforderlich??

  • Hallo zusammen,
    ich beziehe seit einigen Tagen Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung. Nun hat mich die Versicherung aufgefordert, einige Fragen zu meiner Erkrankung von meinem behandelten Arzt beantworten zu lassen und ihn auch von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden.
    Meine Frage ist nun:
    Ist das zulässig und muss ich das tun, um weiter die Leistungen zu erhalten?


    Wäre schön, wenn ich kurzfristig eine Rückinfo erhalten würde, da die Versicherung mir eine Frist gesetzt hat.


    Danke vorab.


    Gruß
    Robi

  • Guten Abend,


    ja,die Beantwortung der Fragen zu Deiner JETZIGEN(!!) Erkrankung ist nicht nur zulässig,sondern verpflichtend,weil damit Dein Leistungsfall/die Berechtigung der Zahlung der Dir zustehenden Summe geprüft wird.


    Du findest diese Angabenverpflichtung sicherlich auch in den AGB Deiner Versicherung unter dem Thema "Mitwirkungspflichten".


    Problematisch wird Dein Fall dann,wenn sich herausstellt,daß Deine jetzige Erkrankung die Folge einer vorherigen dh.vorvertraglichen Erkrankung ist,die Du bei Vertragsabschluß hättest angeben müssen.


    Sollte letzteres der Fall sein,wird Dir die Leistung verweigert.Es kommt jetzt (auch)darauf an,wie Dein Arzt die Fragen inhaltlich beantwortet und was er über Dich weiß.


    Handelt es sich bei Dir um einen komplexen Fall,dessen Implikationen für die Versicherung Du nicht abschätzen kannst sowie eine hohe Summe,würde ich einen Fachanwalt hinzuziehen.


    Fragt sich nur,ob Du das terminlich (noch)auf die Reihe bekommst.


    Google mal:"Krankentaggeld Auskunftspflicht".

  • Hallo,
    danke für Deine schnelle Antwort!. In den AGB der Versicherung (HUK) steht so etwas ähnliches unter der Überschrift "Obligenheiten". Aber da habe ich nichts gefunden, was die ärztliche Schweigepflicht erwähnt. Ich habe dabei ein komisches Gefühl.
    Kenne mich auch nicht so damit aus.

  • Worin besteht denn Dein "komisches Gefühl"??


    Natürlich steht in den AGB nicht konkret die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.


    Deine Obliegenheiten(wie die Versicherung das nennt)bestehen aber genau darin,die Angaben zu liefern bzw.der Versicherung zu den Angaben zu verhelfen,die sie haben will.


    Lieferst Du nicht,ist die Grundlage für andauerndes Mißtrauen seitens der Versicherung von Dir selbst gelegt worden.


    Im Endeffekt muß Du damit rechnen,daß Deine Versicherung Dir auch in Zukunft dann Leistungen verweigern wird.Das bedeutet nicht nur,daß Deine vergangenen Zahlungen umsonst waren,sondern auch die künftigen Dir nichts mehr bringen werden.


    Dann kündige die Versicherung.Danach mußt Du aber davon ausgehen,daß Du in dem großen Auskunftsverweigerer-Pool landest,den die Versicherungen untereinander für solche Fälle betreiben und Du "anderswo" keine derartige Versicherung mehr bekommst.


    Fazit:entweder Du "lieferst" oder verabschiedest Dich von dem Gedanken,solch eine Versicherung zu besitzen (für den Rest deines Lebens).


    Ich hoffe,Du hast jetzt verstanden,wer hier (berechtigterweise)am längeren Hebel sitzt.

  • Hallo,
    Danke für Deine klaren Worte. Mein komisches Gefühl besteht darin, daß ich nicht weis, wer letzten Endes noch die Daten bekommt.
    Aber andrerseits gibt es auch kein Geheimnis zu verstecken.
    Danke und noch ein schönes Pfingsten.


    Gruß
    Robi

    • Offizieller Beitrag

    Naja irgendwie sollte die Versicherung schon wissen, welche Krankheiten und vorallem Ursachen bestehen, oder?
    Immerhin wird von dieser auch eine Leistung für den Krankheitsfall bezahlt.


    Die Daten bleiben sicherlich im Hause der Versicherungsgesellschaft, alles andere würde gegen das geltende Datenschutzgesetz verstoßen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager