Artikel vom 13.5.16 von Anika Schulz

  • @Anika
    Sie schreiben man solle beim Wechsel des Versicherers das Formular für die Rabattübertragung
    bei dem bisherigen Versicherer anfordern.Warum?Richtig ist,daß der neue Versicherer auf seinem
    Formular prüft ob die Übertragung vorgenommen wird.Er hat natürlich auch Kontakt zum bisherigen Versicherer.
    Probleme kann es geben,wenn der "Abgebende" in seinem Vertrag als Alleinfahrer angegeben ist.Der neue Versicherer
    kann dann ablehnen.
    trumpet

  • Hallo@Franziska,
    Beispiel: Vater will Rabatt an Sohn abtreten.
    Vater ist bei Gesellschaft "A" vers,Sohn wird sich bei Ges."B"versichern.
    Neben dem Antrag muß der Sohn auch das Formular für die Rabattübertragung
    das er von Ges "B" erhält ausfüllen und unterschreiben,auch die Unterschrift des Vaters
    ist erforderlich.Weiterhin ist Fotokopie des Führerscheins vom Sohn einzureichen.
    Mit den Unterschriften bestätigen Vater und Sohn,daß der Sohn in dem entsprechenden Zeitraum
    das Fahrzeug des Vaters ständig gefahren hat.Von dem Formular erhält Ges "A" von Ges"B" eine Fotokopie.
    Jetzt stellt Ges "A" fest,daß der Vater nur allein als Fahrer registriert ist und meldet dies Ges "B".Damit
    ist die Rabattübertragung nicht möglich.
    Das ist der Kern.
    trumpet

  • Mit den Unterschriften bestätigen Vater und Sohn,daß der Sohn in dem entsprechenden Zeitraum
    das Fahrzeug des Vaters ständig gefahren hat.

    Diese Zusicherung wird nicht von jeder Versicherung verlangt - manche Versicherungen wollen das gar nicht wissen, weil es für den Rabattübertrag dort nicht relevant ist.


    Wichtig bei dem Procedere ist, dass man bei beiden Gesellschaften vorsichtshalber abklärt, unter welchen Bedingungen ein Übertrag möglich ist. Bei der neuen geht das eher problemlos, weil die wollen ja den neuen Kunden mit der Rabattübertragung gewinnen. Kritisch ist eher, dass die gekündigte Versicherung dem Übertrag von Vater auf Sohn nicht zustimmt, wenn nur der Vater als Fahrer versichert ist. Muss aber nicht sein. Ich hatte diesen Fall gerade selbst in der Familie und alles ging ohne Probleme, obwohl nur der Vater als Fahrer eingetragen war und der Rabatt dann auf ein Kind bei der anderen Versicherung überging.

  • @trumpet:


    Das Formular schon schon erforderlich - aber es war eben eine reine Zustimmung zur Abtretung der SFK des "Altfahrers" an den "Neufahrer" ohne irgendwelche "Auflagen". Einzige Voraussetzung war, dass der Übernehmer eben rein zeitmäßig in der Lage war, die SFK selbst zu erfahren, daher war auch eine Kopie vom Führerschein erforderlich. Es ist natürlich nicht möglich, dass ein 20-jähriger eine SFK von zB 15 übernimmt, aber da erzähle ich einem alten Hasen wie Ihnen sicher nix neues.


    Muß ja eine tolle Gesellschaft sein

    Es war bzw. ist die HUK.