Wie beantrage ich am besten eine private Berufsunfähigkeitsrente vom Presseversorgungswerk?

  • Leider habe ich eine schwere chronische Krankheit bekommen und kann meinem Beruf als Journalistin nicht mehr nachgehen. Von der Deutschen Rentenversicherung wurde mir bereits eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt. Zusätzlich habe ich einen kleinen, deutlich geringerwertigen Job, in dem ich 17 Stunden pro Woche festangestellt arbeite. Trotzdem ist das Geld knapp und ich weiß kaum, wie ich über die Runden kommen soll.


    Nun ist mir eingefallen, dass ich ja im Rahmen meiner Lebensversicherung beim Presseversorgungswerk auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen habe. Weiß jemand, wie ich die BU-Rente nun richtig beantrage? Schreibt man da einfach hin und sagt, ich bekomme bereits seit zwei Monaten eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente, bitte zahlt mir nun auch meine Berufsunfähigkeitsrente aus? Und was ist mit meiner Lebensversicherung und den angesparten Beträgen. Zahle ich dafür weiter ein oder wird mir dieses Geld, das ich bereits angespart habe, jetzt schon ausgezahlt? Eine frühere Kollegin meinte, man müsse wählen - entweder Auszahlung oder Rente. Ich werde aus meinen Unterlagen nicht schlau. Die Rentenberatung und der Vdk sind nach eigenen Angaben nicht befugt, mich zu einer privaten Rentenversicherung zu beraten.


    Ich wäre sehr dankbar, wenn es hier einen Experten gibt,der mir weiterhelfen kann. Herzlichen Dank im voraus!

  • Weiß jemand, wie ich die BU-Rente nun richtig beantrage?

    Da es sich bei der BU-Rente um eine Versicherungsleistung handelt, muss man die "schlicht" beantragen. Also erst mal beim Versorungswerk anrufen und sich die entsprechenden Unterlagen zusenden lassen. Es ist sicherlich sinnvoll, sich dabei von jemanden helfen zu lassen, der sich mit solchen Anträgen auskennt. Das kann zunächst der Vermittler sein, der ursprünglich die Versicherung verkauft hat.


    Die Gewährung der Erwerbsminderungsrente mag hilfreich sein, ist aber kein Garant für den Eintritt des Versicherungsfall "BU". Hier kommt es ausschließlich auf die Bedingungen an, die der BU-Versicherung bei Abschluss zugrunde gelegen haben. Hier ist das zum Beispiel ganz gut erklärt: http://www.helberg.info/blog/2…sunfaehigkeitsrente-nein/


    Und was ist mit meiner Lebensversicherung und den angesparten Beträgen.

    Die Lebensversicherung läuft in der Regel unabhängig von der BU. Je nach Tarif gibt es oft eine Beitragsbefreiung für die LV im Falle einer BU. Eine vorzeitige Auszahlung im Falle einer BU ist mir nicht bekannt.


    Alternativ erst mal hier anrufen und sich die notwendigen Schritte erklären lassen:


    http://www.presse-versorgung.d…ung/berater-vor-ort.html#

  • Ein Punkt ist mir noch eingefallen. Wenn du Mitglied in einem (großen) Journalistenverband bist: dort gibt es in der Regel eine (kostenlose) Rechts- und Rentenberatung. Die können bestimmt auch weiterhelfen.


    Noch ein Nachtrag: Das oben von mir verwendete Wort "schlicht" ist vielleicht eher unpassend. Ich meinte damit, "zunächst einmal", weil es sich letztlich um eine ganze Menge Papierkram handeln wird - aber das kennst du ja wahrscheinlich schon aus dem Procedere mit der Beantragung der Erwerbsminderungsrente.

  • Schreibt man da einfach hin und sagt, ich bekomme bereits seit zwei Monaten eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente, bitte zahlt mir nun auch meine Berufsunfähigkeitsrente aus?


    Hallo @Rapunzel,


    hier wurden ja von Oekonom schon wunderbare Hinweise gegeben auf den Kollegen Helberg, der zu Recht schreibt, dass ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente noch keine Zahlung einer BU-Rente auslöst, und auch auf den möglichen sogar kostenfreien Rechtsbeistand.


    Meiner Erfahrung mit BU-Fällen nach ist eines besonders wichtig: beauftragen Sie von Anfang an Experten damit. Wenn Sie auch nur ansatzweise das Gefühl haben bei der kostenlosen Rechtsberatung Ihres Verbandes nicht auf kompetentes Personal zu treffen oder Sie an "irgendeine" Kanzlei verwiesen werden, schwenken Sie unbedingt um. Viele Anwälte würden einen "BU-Fall" gerne übernehmen (auch ohne die erforderlichen und für Sie überaus nützlichen Spezialkenntnisse). Das ganz ist - auch auf Grund der oft sehr hohen Streitwerte - finanziell für viele Kanzleien interessant.


    Meine Empfehlung: Eine Experte/in an Ihrer Seite spart nicht nur Nerven, sondern sorgt mit höherer Wahrscheinlichkeit für die Leistung (nochmal Erwerbsminderung ist nicht deckungsgleich mit Berufsunfähigkeit) und (oft noch wichtiger) es verkürzt die Dauer bis Sie die Leistung erhalten enorm. Nichts kann man weniger gebrauchen als eine jahrelange Auseinandersetzung mit einer Versicherung.
    Ein hervorragender Experte für den BU-Leistungsfall ist Herr Stephan Kaiser mit seinem BU Expertenservice.
    Sehr gute anwaltliche Unterstützung erhalten Sie hier.


    Herzliche Grüße aus Freiburg,
    Michael

  • Die Allianz, die meinen Berufsunfähigkeitsrentenantrag für das Presseversorgungswerk bearbeitet, hat mir geschrieben, dass mein Anspruch anerkannt wird. So weit erfreulich. Allerdings erst rückwirkend ab Juni 2016, dem Tag der Antragstellung. Gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekomme ich aber schon seit März 2016. Davor war ich über viele Monate komplett krankgeschrieben. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit wurde in meinen Augen bereits spätenstens ab März vorgelegt. Hätte man dieses Datum nicht als Eintritt der Berufsunfähigkeit berücksichtigen müssen?

  • @Rapunzel:
    Zu der Frage kann ich dir nur ein paar laienhafte Anworten geben, vielleicht meldet sich ja noch ein Experte:


    - In vielen Ratgebern zur BU-Versicherung steht, man soll darauf achten, dass die BU ggf auch rückwirkend - also ab Beginn der BU - gezahlt wird, auch wenn man den Antrag erst später stellt. Das musst du in den Versicherungsbedingungen nachlesen bzw. schlicht bei der Allianz oder dem Pressewerk nachfragen, wie das geregelt ist und wo das genau steht.


    - in meinen beiden BU-Verträgen steht einmal unter § 3 (Wann ensteht der Anspruch) und einmal in § 1 (Was ist versichert) folgender Satz: "Ansprüche....entstehen mit dem Tag, an dem BU eingetreten ist". Beide Versicherer haben mir bei Abschluss schriftlich bestätigt, dass damit auch eine rückwirkende Zahlung gesichert ist. Unter "rückwirkender Zahlung" ist zB gemeint, dass der Antrag erst später gestellt wird oder auch, wenn der Antrag frühzeitig gestellt wird, aber die Feststellung der BU lange dauert.


    In deinem Fall ist also die Frage, zu welchem Zeitpunkt wurde die BU festgestellt. In der Regel dürfte das natürlich mit der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit zusammenfallen. Aber die gesetzlichen Kriterien müssen nicht denen deiner Versicherung entsprechen.

  • Hallo Rapunzel,


    im Grunde hat Oekonom schon einige wichtige Hilfestellungen gegeben.


    Dazu noch eine Ergänzung: Zu der Frage, wann die Erstleistung fällig wird, schweigen die AVB üblicherweise und stellen z.B. nur darauf ab, dass nach Prüfung der Unterlagen erklärt wird, ob, in welchem Umfang und für welchen und für welchen Zeitraum man eine Leistungspflicht anerkennt (vgl. § 12 Abs. 1 AB-BUV 2008, § 5 Abs. 1 AB-BUZ 2008, sog. Erklärung über die Leistungspflicht, vgl. § 173 VVG).


    Der konkrete Zeitpunkt ergibt sich sich durch den Rückgriff auf § 14 Abs. 1 VVG, wonach Geldleistungen des Versicherers mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen fällig werden. Mit der Erklärung über die Leistungspflicht sind die notwendigen Erhebungen i.S.v. § 14 Abs. 1 VVG beendet, und der Anspruch wird fällig.


    Dies bedeutet, dass die Leistung ggf. auch rückwirkend zu dem vertraglich vereinbarten Termin (bspw. zum Ablauf des Monats, in dem Berufsunfähigkeit eingetreten ist) zu erbringen ist. Es steht also in der Tat eine Vertragsprüfung bei Ihnen an.


    Wenn Sie dort selber nicht weiterkommen, empfehle ich auf Basis von Kosten-/Nutzen-Erwägungen zu reflektieren, ob sich die Einschaltung eines Experten lohnt (z.B. es geht um drei Renten * 1.500,-- € und das mit dem Versicherungsberater/Rechtsanwalt vereinbarte Honorar beträgt 500,-- € ;dann wäre ein angemessenes Kosten-/Nutzen-Verhältnis aus meiner Sicht gegeben). Vergessen Sie bitte nicht den/die Versicherungsberater(in)/Rechtsanwalt(in) nach den Erfolgsaussichten zu fragen.