Ich habe gerade zwei interessante Broschüren entdeckt:
1) Investmentfonds und Steuern für Privatanleger
2) Investmentfonds im Betriebsvermögen: Erläuterungen zur steuerlichen und bilanziellen Behandlung für inländische Firmenkunden
Ich habe gerade zwei interessante Broschüren entdeckt:
1) Investmentfonds und Steuern für Privatanleger
2) Investmentfonds im Betriebsvermögen: Erläuterungen zur steuerlichen und bilanziellen Behandlung für inländische Firmenkunden
Besteuerung von Erträgen aus sog. „schwarzen“ Fonds nach dem AuslInvestmG:
Leitsätze:
1. Die Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG ist in ihrem Anwendungsbereich für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland verfassungsgemäß.
2. § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG ist im Verhältnis zu Drittstaaten wegen Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen (Anschluss an EuGH-Urteil Wagner-Raith vom 21. Mai 2015 C-560/13, EU:C:2015:347, BFH/NV 2015, 1069).
Im Detail:
Das BMF hat zur Besteuerung der Erträge privater Anleger aus schwarzen und intransparenten Investmentfonds bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils v. 9.10.2014 in der Rechtssache C-326/12 (van Caster) Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 23.5.2016 - IV C 1 - S 1980-1/11/10014 :016).
Liebe Finanztip-Community,
ich habe eine Frage zu ETFs und Steuern und dachte das passt in diesen Thread ganz gut rein.
Es geht dabei um den Unterschied zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds hinsichtlich des Sparer-Pauschbetrags. Stellen wir uns einmal vor, man hat einen thesaurierenden Fonds, der womöglich in 10 Jahren 5000 € im Plus ist. Wenn ich den Fonds nun verkaufe, muss ich da die 5000€ versteuern, da sie über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 € liegen oder addieren sich die Sparer-Pauschbeträge der 10 Jahre Anlagezeit? (Wenn ich sonst keine Kapitalerträge habe.).
Wenn sich die Pauschbeträge nicht addieren lassen, wäre nämlich ein entsprechender ausschüttender ETF gegenüber der Steuer sehr viel praktischer, da er ja jährlich ausschüttet und dabei unter der Grenze von 801€ bleibt.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Außerdem glaube ich, dass die Frage etliche ETF-Käufer interessieren könnte.
Grüße
Spaethi
Stellen wir uns einmal vor, man hat einen thesaurierenden Fonds, der womöglich in 10 Jahren 5000 € im Plus ist. Wenn ich den Fonds nun verkaufe, muss ich da die 5000€ versteuern
Das ist so einfach nicht zu beantworten, da es auf das Land ankommt, aus dem der Fonds stammt, und auf die Art, wie Erträge erzielt werden.
Hier der entsprechende Artikel http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/thesaurierende-fonds/
Ergänzung
So wie ich die Frage interpretiere ist wahrscheinlich die richtige Antwort: bei einem deutschen Thesaurierer, bei dem die Erträge über die Zeit erwirtschaftet wurden, ist im Jahr des Verkaufs der Wertgewinn, der nicht thesauriert und damit versteuert wurde, und der Ertrag des letzten Jahres zu versteuern.
@Oekonom hat auf eine sehr schöne Broschüre hingewiesen, die hier abrufbar ist. https://www.allianzglobalinves…en/fonds-und-steuern.html
Auf Seite 9 unten steht ein Berechnungsschema dazu.
Etwas vereinfacht und pauschal gesagt, ist es wie folgt:
- die laufenden Erträge muss man sowohl bei ausschüttenden als auch bei thesaurierenden Fonds pro Kalenderjahr versteuern. Bei den aussschüttenden Fonds behält die depotführende Stelle die Kapitalertragsteuer ein. Bei den thesaurierenden Fonds behält die depotführende Stelle die Kapitalertragsteuer nur bei inländischen Fonds ein, bei ausländischen Fonds klappt das nicht und daher muss man die Erträge selbständig in der Anlage KAP jedes Jahr (nach)erklären.
- die Kursgewinne werden erst im Jahr der Veräußerung besteuert. Das macht die depotführende Stelle für alle Fonds, egal ob ausschüttend oder thesauriend, egal ob im Inland oder im Ausland aufgelegt.
Zwei Beispiele:
1) Angenommen, die o.g. 5.000 Euro ergeben sich aus 10 x 500 Euro laufenden Erträgen. Dann fällt im Jahr der Veräußerung keine zusätzliche Kapitalertragsteuer an, nur die auf die letzten 500 Euro. Ausnahme: Bei den ausländisch thesaurierenden Fonds behält die depotführende Stelle Kapitalertragsteuer auf 5.000 Euro ein. Die kriegt man dann wieder bei der Steuererklärung angerechnet, wenn man nachweisen kann, dass man in den 9 vorhergehenden Jahren jeweils 500 Euro versteuert hat.
2) Angenommen, die o.g. 5.000 Euro ergeben sich aus kumulierten Kursgewinnen, also keine laufenden Erträge. Dann fällt nur im Jahr der Veräußerung die Kapitalertragsteuer auf 5.000 Euro an.
Unterstellt ist hier eine inländische Depotbank.
Aktuell anhängige Verfahren zur Geldanlage - in welchen Fällen Anleger ihre Steuerbescheide offen halten sollten
Fondsbesteuerung ab 2018:
Hier ein paar gut aufbereitete Infos vom BVI inkl. Podcast und Q&A:
Die Allianz hat ihre Broschüre "Investmentfonds & Steuen" aktualisiert - ist aber noch altes Recht, also nur noch bis 31.12.2017:
Ganz aktuelle Broschüre vom BVI zur neuen Besteuerung von Investmentfonds ab 2018:
-> Investmentsteuerreform kompakt: http://www.fondsprofessionell.…hp?pdf_type=bvi&format=a4
Das Bundesfinanzministerium hat errechnet, dass ich mit meiner NV-Bescheinigung im Schnitt nur knapp 3€ im Jahr mehr zahlen würde.
Ich vermute da hat sich das BFM aber verrechnet. Schön währe es aber.
Gruß
Altsachse
Ganz aktuelle Broschüre vom BVI zur neuen Besteuerung von Investmentfonds ab 2018:
-> Investmentsteuerreform kompakt: fondsprofessionell.de/pdf/down…hp?pdf_type=bvi&format=a4
Gibt es eigentlich schon ein Tool um dieses mit den Daten von 2015 oder 2016 durchzurechnen?
Ich kenne kein Tool, mit dem das für die aktuelle Rechtslage geht, daher zweifle ich daran, dass es künftig so ein Tool geben wird. Du kannst dich aber zB hier mal auf die Suche machen, vielleicht bietet WMAccess so was an:
https://www.wmaccess.com/
Kostenlosen Testzugang gibts hier: https://www.wmaccess.com/kostenloser-testzugang.jsp