Treuhandgebühr bei Ablösung eines Immobilienkredits

  • Bei Ablauf der Zinsbindung meines im Jahr 2006 abgeschlossenen Immobilienkredits im Jahr 2016 berechnet die Volksbank Raiffeisenbank Meißen Großenhain eine "Treuhandgebühr" in Höhe von pauschal EUR 350.-. Es handelt sich dabei nicht um Notargebühren, sondern um ein Entgelt, das die Bank für die Ablösung (!) des Darlehens durch eine andere Bank auf dem Treuhandweg einfordert. Man könnte es also auch eine Strafgebühr für den Bankwechsel nennen.


    Die Gebühr ist nicht im Kreditvertrag aufgeführt, sondern gehört zu den allgemeinen Gebühren, auf deren Aushang im Schalterraum in den Vetrtagsbedingungen verwiesen wird.


    Um die Freigabe der abgetretenen Grundschulden und das weitere Prozedere nicht zu gefährden und um erhebliche Folgekosten zu vermeiden, habe ich sie zunächst unter ausdrücklickem Prüfungs- und Rückforderungsvorbehalt bezahlt.


    Eine Beschwerde beim Ombudsmann der Volksbanken blieb erfolglos, weil die Ombudsstelle jeglichen Schriftverkehr ignoriert und auch auf ausdrückliche Nachfrage keinerlei Lebenszeichen (wie beispielsweise eine Eingangsbestätigung) von sich gibt. Offensichtlch ist die Ombudsstelle nur ein weiteres Instrument der Volksbanken, mit dem sie versuchen, ihre Kunden mürbe zu machen.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir mit vorliegenden Urteilen, Aktenzeichen oder Ähnlichem weiterhelfen, damit ich dieser Bank, die mich seit nunmehr zehn Jahren bei jeder Gelegenheit schikaniert, das Handwerk legen kann?