Handwerkerleistungen absetzen die der Vermieter in Auftrag gegeben hat?

  • Guten Morgen,


    ich weiß, dass ich auch Handwerkerleistungen anteilig absetzen kann die der Vermieter beauftragt hat.


    Aber gilt das auch wenn der Vermieter diese auch bezahlt hat? Besorge ich mir dann eine Kopie der Rechnung und setze 20 % an?


    LG
    Dbalerina

  • Die Kosten kann nur der absetzen, der sie auch wirtschaftlich getragen und bezahlt hat.


    Sonst wäre das ein schönes Steuersparmodell: Der Vermieter macht die Rechnung als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus V+V geltend und der Mieter noch einmal als Handwerkerleistung. Zu schön um wahr zu sein :)