Abbuchung nach Girokonto-Auflösung

  • Hallo,
    ich wollte mal fragen, wie es sich verhält, wenn ein Girokonto aufgelöst wurde und danach noch eine SEPA-Lastschrift bei der Bank reinkommt.
    Denn so wie ich es gelesen habe, sollen ja SEPA-Lastschriften eingelöst werden, was im Falle eine aufgelösten Kontos ja nicht mehr möglich ist.
    Konto steht somit ja auf "0".
    Meine Frage ist, kann hier die Bank, bei der das Girokonto existierte noch Gebühren verlangen für diese Rücklastschrift, obwohl das Konto nicht mehr existiert?

  • Ich hatte mal lange vor SEPA so einen Fall. Hatte mit Karte gezahlt, das Konto dann aufgelöst, der Händler bekam sein Geld nicht. Die Bank bei der das Konto aufgelöst worden war, hat dabei keine Rolle gespielt. Allerdings hat der Händler die Abbuchung (Kleinbetrag, vielleicht 20 Euro) direkt einem Inkassobüro gegeben, woraufhin sich der Rechnungsbetrag um Gebühren in selber Höhe verdoppelt hatte.


    Mein Fazit: Falls ich jemals wieder mein Girokonto wechsle, bleibt das alte Konto noch einige Monate bestehen. Denn letztlich hätte ich lieber 3 Monate Kontoführungsgebühr bezahlt, als Inkasso.

  • Danke für die Info. Im Grunde habe ich sämtliche Lastschriften, widerrufen und den Personen bereits eine neue Konto-Nr. mitgeteilt, damit nicht umsonst abgebucht wird.


    Das Problem kann nur sein, dass es mir auch vereinzelt untergehen kann, jemandem die neue Bankverbindung mitzuteilen, da man von der Bank dann keine Benachrichtigung mehr bekommt und man nach Girokonto-Auflösung davon dann nichts mehr mitbekommt.

  • @neulinghh


    ich kann nur die Empfehlung von chris 2702 wiederholen:

    Falls ich jemals wieder mein Girokonto wechsle, bleibt das alte Konto noch einige Monate bestehen.

    Wenn du viel Zeit und Muse hast, kannst du natürlich auch die Kontoauszüge der letzten 12 Monate durchblättern und rausschreiben, wer da alles per Lastschrift abgebucht hat und dann alle diese Adressen (nochmal) anschreiben.


    Übrigens: Bei der comdirect bank kostet zB die Info über die Rückgabe der Lastschrift 1,90 Euro. Dazu kommen ggf die Kosten der anderen Bank, die die Lastschrift ziehen wollte...


    Hier noch ein paar Infos von der Verbraucherschutzzentrale:


    https://www.verbraucherzentral…wiefuerbenachrichtigungen

  • Als ich mein Konto vergangenes Jahr gewechselt habe, habe ich mein altes Konto wie oben erwähnt, auch 3 Monate weiterlaufen lassen. War dann auch sehr glücklich, dass ich anscheinend an alles gedacht hatte (da keine Abbuchungen auf dem alten Konto erfolgten) und habe das Konto dann aufgelöst.
    Anfang diesen Jahres hatte ich dann eine Mahnung im Briefkasten, ich hatte eine Firma vergessen, die nur einmal im Jahr abbucht. Ich habe dann 6,50 EUR Mahngebühren bezahlt und damit hatte sich das. Diese Mahngebühren habe ich aber durch die Kontoführungsgebühren eingesparrt.