Betriebliche Zusatzrente

  • Hallo in die Runde


    Hatte gestern einen Teil einer Sendung zur betrieblichen Altersvorsorge gesehen. Da ging es darum, dass eine Rentnerin 2x Jahre eingezahlt hat und nach der Auszahlung die Krankenversicherung kam und auf dies Auszahlsumme ca. 18% Kranken- und Pflegebeitrag haben wollte. In der Sendung wurde dann versuccht zu erklären, warum sich die betriebliche Vorsorge größtenteils nicht lohnt. So hab ich das zumindest Verstanden. Hat das jemand gesehen und kann mir das noch mal erklären?


    Merci.

  • Hallo @Bergfex,


    ich fange dann mal an.


    Zunächst erstmal der Link zur ARD Mediathek, damit alle wissen worum es genau geht.


    Ja, es gibt Verträge, die von der nachträglichen Änderung betroffen sind und somit den sonst (auch in weit über 90% der Fälle existierenden) Bestandsschutz nicht genießen. Und ja, ich finde das ebenso skandlös.


    Worum geht es?
    Es gibt Menschen die mittels betrieblicher Altersvorsorge gespart haben und den Sparbeitrag abgeführt haben ohne von Sozialversicherungsersparnissen zu profitieren. Im Umkehrschluss wäre es dann gerecht, wenn auf die Rente auch keine Sozialversicherung zu zahlen wäre.


    Gedacht ist es so:
    Es handelt sich also um eine Art Tauschgeschäft, was auch die Vorteilhaftigkeit einer betrieblichen Altervorsorge ausmacht. In der Zeit des Erwerbslebens werden Sozialversicherungsvorteile (Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Rentenversicherung) und Steuervorteile gewährt, von der Rente aber gehen Sozialversicherungsbeiträge (dann nur noch Kranken- und Pflegeversicherung) sowie Steuern ab.
    Die betriebliche Altersvorsorge ist schon länger (seit wann? können meine Mitkommentatoren gerne exakt ergänzen) demgemäß umgestaltet worden.
    "Vergessen" wurden diejenigen, die noch nach alten Regeln gespart haben, aber nun nach neuen Regeln Steuern und Abgaben auf die Rente zahlen sollen.


    Allerdings!
    Das Thema ist weit komplexer als es der Beitrag von PlusMinus vermuten läßt, denn die Sozialabgabenpflicht ist ein ganz eigenes Thema, dass ich leider nicht in gewünschter Kürze hier darlegen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen können nämlich (so oder so) eigentlich sozialabgabenfreie Renten sozialabgabenpflichtig sein und die dahinter liegende Logik - man glaubt es kaum - ist sogar gerecht, wenn auch wie immer leider nicht für jeden.


    Fairerweise muss man auch ganz klar feststellen:
    Die Versicherungsnehmerin hat sich für eine Einmalauszahlung anstelle einer Rente entschieden. Somit kommt es gemäß gesetzlicher Regelungen nunmal zu einer Sofortbelastung mit Steuern und Abgaben in bedeutender Höhe. Die Frau hat zudem - nicht wie die Sparer seit Änderung der Gesetzgebung zur betrieblichen Altersvorsorge - keine Minderung Ihrer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Was soll das heißen? Wer heute eine solche Vorsorge hat, bekommt wie zuvor beschrieben Sozialversicherungsersparnisse. Dazu gehören auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Beiträge von beiden - Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Fallen diese geringer aus, ist natürlich auch die gesetzliche Rente hinterher etwas kleiner. Diesen Nachteil erleidet die Frau aus dem Beitrag also nicht!


    Zusatz:
    Die Empfehlung aus dem Beitrag, den Arbeitgeber mit Zuschüssen in Höhe seiner Sozialversicherungsersparnis (Arbeitgeber spart sich nämlich abzuführende Beiträge) an der betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen, unterstütze ich ausdrückliche. Der Hinweis steht allerdings nicht im Sachzusammenhang des PlusMinus-Beitrages, da es in dem Fall gar keine Sozialversicherungsersparrnisse gab.


    Mein Hinweis noch zum Zuschuss:
    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einen Zuschuss zu leisten - es sei denn es gibt innerbetriebliche oder tarifvertragliche Vereinbarungen, die das festlegen. Einen gesetzlichen Anspruch haben Arbeitnehmer jedoch und zwar den, dass der Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge machen muss, wenn es die/der Arbeitnehmer/-in möchte.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael

  • Ich habe den Beitrag von PlusMinus nicht gesehen, möchte aber zu dem Thema gerne folgendes anmerken:

    • Die bAV ist genau dann nachteilig, wenn durch die Beiträge in der Ansparzeit keine Sozialversicherungsbeiträge gespart werden (oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenkasse), diese in der Rentenzeit jedoch gezahlt werden müssen.
    • Es ist für mich noch nicht ganz eindeutig und ich habe dazu auch schon verschiedene Dinge gelesen, wie hoch der Krankenkassenbeitrag auf die Auszahlung ist. Denn: die Krankenkasse bekommt ja immer ihren vollen Satz von ~15% (derzeit, hier nur als ungefähre Rechengröße). Da bei der Auszahlung kein Arbeitgeber mehr bereitsteht, der seine Hälfte übernimmt, springt in einigen Fällen die KVDR ein (als Zusatz zur gesetzlichen Rente). Dazu gibt es wiederum ein Formblatt, wann und wie man in die KVDR aufgenommen wird als Rentner und wann nicht.
      Siehe: Merkblatt R0815
    • Ob aber die KVDR nun überhaupt auch für den Rentenanteil aus der bAV aufkommt, wenn diese es für den gesetzlichen Teil macht, ist mir nicht bekannt.
  • Die bAV ist genau dann nachteilig, wenn durch die Beiträge in der Ansparzeit keine Sozialversicherungsbeiträge gespart werden (oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenkasse), diese in der Rentenzeit jedoch gezahlt werden müssen.

    --> Recht viele Menschen mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, sind noch nicht einmal gesetzlich krankenversichert. Von daher und aus weiteren Gründen ist die Aussage in Ihrer Verallgemeinerung nicht korrekt.

    Es ist für mich noch nicht ganz eindeutig und ich habe dazu auch schon verschiedene Dinge gelesen, wie hoch der Krankenkassenbeitrag auf die Auszahlung ist. Denn: die Krankenkasse bekommt ja immer ihren vollen Satz von ~15% (derzeit, hier nur als ungefähre Rechengröße). Da bei der Auszahlung kein Arbeitgeber mehr bereitsteht, der seine Hälfte übernimmt, springt in einigen Fällen die KVDR ein (als Zusatz zur gesetzlichen Rente). Dazu gibt es wiederum ein Formblatt, wann und wie man in die KVDR aufgenommen wird als Rentner und wann nicht.

    --> Die Regelungen, auch die Beitragshöhe und weiteres können Sie hier nachlesen:
    Krankenversicherung der Rentner (KvdR)
    und hier:
    Krankenversicherung der Rentner - finanztip


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael

  • Da es hier um betriebliche Altersvorsorge geht, möchte ich mein persönliches Problem hier noch einmal wiederholen. Ich hatte in der ehemaligen DDR, den Betrieb die Treue gehalten, der mir 5% des letzten Lohns als Betriebsrente zugesagt hatte. Leider war mein Anspruch am Ende nichts mehr wert. Gern hätte ich Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Aber ich weiss, im nachhinein kann ich das leicht behaupten.


    Altsachse