Versicherungsmakler wechseln / Versicherungs-Apps

  • Hallo,


    da ich mich mal wieder über meinen Versicherungsmakler ärgern musste - hat hier jemand Erfahrung mit dem Wechsel der Berater und Übernahme der Verträge?


    Bin schon fast soweit, zu einer Versicherungs-App zu wechseln - hoffentlich hat @Franziska da bald auch Neuigkeiten dazu!


    Freue mich schon über euer Feedback!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @peca,


    die liebe Franziska ist im wohlverdienten Urlaub. Aber ich habe gerade Deinen Beitrag entdeckt. Deshalb hier ein Hallo von mir. :) Ich kann Dir verrraten, dass es aus der Redaktion derzeit keine Neuigkeiten dazu gibt. Da liegen aber gerade viele andere spannende Themen auf dem Tisch. Wir halten Euch auf dem Laufenden. :)


    Viele Grüße


    Anika

  • Hallo @peca,



    Erst einmal zum Grundverständnis: Wenn Sie über einen Versicherungsmakler eine Versicherung abschließen, schließen Sie rechtlich zwei separate Verträge ab:


    • Einen Versicherungsvertrag (z.B. Hausrat oder Haftpflicht) mit dem Versicherer und
    • einen Dienstleistungsvertrag zur Betreuung Ihrer Versicherungsverträge mit dem Makler


    Die Kündigung des einen Vertrages hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den anderen Vertrag (Besonderheiten s.u.).


    Wenn Ihnen also Ihr Versicherungsvertrag gefällt, können Sie Ihrem bisherigen Makler den Betreuungsvertrag kündigen (die Kündigungsfristen stehen in Ihrem Maklervertrag, den Sie abgeschlossen haben – manchmal auch als AGB getarnt). Der Versicherungsvertrag läuft erst einmal weiter.


    Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:


    • Sie suchen sich einen neuen Makler oder
    • Sie lassen sich von der Versicherungsgesellschaft direkt betreuen (das sollten Sie der aber auch mitteilen).


    Nun kann es aber vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaft meint:


    • mit dem neuen Makler arbeiten wir nicht zusammen;
    • eine Direktbetreuung von Privatkunden ist uns zu aufwändig oder
    • das konkreten Versicherungsprodukt bieten wir nur über diesen einen (Ihren alten) Versicherungsmakler an.


    In allen diesen Fällen wird Ihnen die Versicherung den Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen.



    Wenn Sie sich für einen neuen Makler Ihres Vertrauens entschieden haben, kennt der diese Usancen und wird Ihnen rechtzeitig einen neuen Versicherungsvertrag vorschlagen. Wenn Sie zukünftig ohne Makler auskommen wollen, müssen Sie sich selber kümmern. Ob die von ihnen favorisierte Versicherungs- App rechtlich einen Maklerstatus hat, sollten Sie vor der Nutzung im Kleingedruckten herausfinden. Dann läuft es wie oben beschrieben, nur eben elektronisch.



    Gruß Pumphut

  • Hallo @peca,


    Pumphut hat schon sehr gut erklärt.


    Wenn die aktuellen Versicherungsverträge übertragen werden, erhält zukünftig der neue Versicherungsmakler die sogenannte Bestandscourtage (-provision bei Versicherungsvertretern). Diese ist bereits in den Beitrag eingerechnet und geht dann an die/den "Neue/n". Das heißt, für Dich ändert sich an den Versicherungsverträgen erstmal nichts.


    Ein neuer Versicherungsmakler ist aber schon per Gesetz verpflichtet, in absehbarer Zeit nach Übernahme des Mandats zu schauen ob die Versicherungsverträge zu Deinem Bedarf und Wünschen passen, die dafür erfragt werden bei gesetzeskonformen Verhalten des Versicherungsmaklers.


    Die Versicherungs-App-Anbieter sind meines Wissen alle selbst als Versicherungsmakler registriert. Das heißt beim Wechsel zu einer App wechselt man regelmäßig auch den Versicherungsmakler. Zum Teil muss nach App-Download ein Maklerauftrag inkl. Maklervollmacht unterschrieben werden (mit dem Finger auf dem Smartphone), um die App überhaupt nutzen zu können.
    Bei den meisten großen App-Anbietern - ausnahmslos alljene für die Millionen von Euro für Fernsehwerbung ausgegeben werden (Knip, Clark, getSafe) - verlierst Du Deinen Versicherungsmakler automatisch mit Unterschrift auf dem Smartphone, weil die Betreuung dann auf das Unternehmen (=Versicherungsmakler) übergeht, dass die App anbietet.
    Die Apps, die es Dir freistellen einen neuen Makler zu nehmen oder nicht (z.B. simplr und asuro), können ausgiebig getestet werden, der volle Funktionsumfang (z.B. kündigen bestehender Versicherungen, um durch eine bessere Alternative zu ersetzen, automatische Datenabgleich mit der Versicherung, Bsp.: Änderung bei neuem Beitrag) steht dann nach Erteilung des Maklerauftrags zur Verfügung. Das hat einfach rechtliche Hintergründe. Wäre auch komisch, wenn jemand ohne Deine Zustimmung Versicherungen kündigt und neue macht...


    Wichtig: es gibt Apps wo Du auf Wunsch auch einen Betreuer erhältst. Wenn Du willst kann das auch ein Versicherungsmakler vor Ort sein, der Dir auf eigenen Wunsch auch außerhalb der App zur Verfügung steht. Da gibt es inzwischen einige Anbieter. Ich selbst biete meinen Kunden simplr an. Ein Vorteil: Die Kunden behalten mich als Ansprechpartner aus Fleisch und Blut, haben aber gleichzeitig Zugang zur bestbewerteten Versicherungs-App in den Stores. Diese App gibt es wie die meisten anderen auch im AppStore und im GooglePlayStore. Seit neuesten funktioniert es auch auf Amazon Geräten.



    Hintergrundwissen:
    Ich möchte noch Ergänzungen machen. Zuvor vielleicht nochmal kurz zu Unterscheidung, weil hier die Begrifflichkeiten oft - auch von sogenannten Experten im TV - durcheinander geschmissen werden. Das aber ist für Versicherungskunden hochproblematisch, weil es eben nicht das gleich ist.


    Versicherungsmakler sind diejenigen, die im Kundenauftrag für diesen einen Versicherungsschutz "besorgen".
    Versicherungsvertreter sind diejenigen, die im Auftrag meist einer manchmal mehrerer Versicherungen diese vermitteln. Sie sind Erfüllungsgehilfen von Versicherungen und an deren Weisungen gebunden.


    Verteilung in Deutschland (gemäß Vermittlerverzeichnis des DIHK):
    Versicherungsvertreter - ca. 80%
    Versicherungsmakler - ca. 20%


    Die Gesamtzahl der Versicherungsvermittler nahm innerhalb von 5 Jahren um über 30.000 ab - diese Reduzierung geht fast komplett auf das Konto der Versicherungsvertreter.


    Der von Pumphut genannte Dienstleistungsvertrag, besser bekannt als Maklervertrag, wird ein Versicherungsmakler regelmäßig mit seinen Interessenten und Kunden schließen, um den Kundenauftrag in einem rechtssicheren Rahmen zu definieren.
    Ein schriftlicher Maklervertrag ist aber keine Pflicht. Der umsatzmäßig größte Versicherungsmakler in Deutschland - Check24 - arbeitet bislang komplett ohne Maklervertrag. Dennoch ist Check24, wie jeder andere Versicherungsmakler auch, verpflichtet die maklerüblichen Dienstleistungen zu stellen, die sich von denen eines Versicherungsvertreters teilweise stark unterscheiden. Das ist auch der Grund warum der größte Versicherungsvertreterverbank in Deutschland BVK gegen Check24 klagt. Man ist der Ansicht, dass Check24 seinen Pflichten als Versicherungsmakler nicht komplett nachkommt. Absehbar wird der Klage in mindestens einem Punkt entsprochen.


    Bei Fragen gerne fragen :)


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael
    :)