Widerruf und Kündigung beim Immobilien-Darlehensvertrag

  • Ich habe den Darlehensvertrag für die Immobilie im Dezember 2005 abgeschlossen, dieses Darlehen ist festverzinst. Von der Bank kam kein Prolongationsangebot. Nun habe ich festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung falsch ist und ich widerrufen kann.
    An anderer Stelle habe ich gelesen, dass manchmal auch Banken nach einem Widerruf kündigen.


    Ich frage mich, ob die Banken das unter Umständen machen können, wenn man keine Anschlussfinanzierung hat, habe hier was dazu gelesen:
    Ablösung vom Immobiliendarlehen


    Hier in dem Artikel steht auch, dass man aber mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug und aber auch 2,5 % vom Nennbetrag in Rückstand sein muss.


    Die Gesetzesänderung erfolgte allerdings erst im August 2008, also nach Abschluss meines Darlehensvertrages.
    Neuregelung Gesamtfälligstellung Immobiliendarlehen



    In einem anderen Forum hat dazu auch schon mal so eine Frage gestellt:
    Kündigung bei Darlehensverzug



    Kann mir hier jemand was näheres dazu sagen?