Widerruf eines Darlehens mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • Ich möchte gerne mal eine Zwischennachricht geben. Für den Widerruf eines vorzeitig zurückgezahlten Immobiliendarlehens, für das Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde, und das eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt, in den fraglichen Zeitraum fiel und bei der Bank mit den meisten fehlerhaften Widerrufsbelehrungen aufgenommen war, hatte ich mir einen der empfohlenen Anwälte ausgesucht. Es fing auch zunächst vielversprechend an, ich legte die notwendigen Unterlagen vor und in relativ kurzer Zeit kam ein Schriftsatz mit Prognose, auch hinsichtlich zusätzlicher Zinsrückforderung, sowie Prognose, wie das Verhältnis eines vollständigen Erfolgs zu einem Teilerfolg sei, wobei die Prognose nur hinsichtlich der Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung sehr positiv war mit der Aussage, dass diese Bank bei Vergleichen sehr entgegenkommend sei.
    Ich entschied mich daraufhin für die Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung und der Zinsen im Rahmen der herangezogenen Rechtsprechung.
    Es kam dann sehr schnell ein Schreiben an die Bank, auf das ablehnend reagiert wurde.( Allerdings wurde mir diese Ablehnung nicht schriftlich zur Kenntnis zugestellt. ) Sodann Schriftsatz zur Klageeinreichung, den ich absegnete. Dann kam die Rechnung des Anwalts, die ich umgehend beglich. Mehrere Monate hörte ich nichts. Auf einen Anruf teilte mir das Büro den beantragten frühen ersten Termin mit. Über diesen Termin hinaus hörte ich wiederum nichts. Nun kam mir zur Kenntnis die Klageerwiderung, selbstverständlich ablehnend, aber kein Hinweis, wie mein Anwalt die Gegenargumente sah oder ihnen begegnen wollte. Nunmehr erhielt ich Schreiben der Bank mit einem weit unter der Vorfälligkeitsentschädigung liegenden Vergleichsangebot, mit dem Hinweis, ob ich hiermit einverstanden sei. Wenn ich dies wäre, wäre das gesamte Verfahren für mich ein Nullsummenspiel, das ich mir hätte sparen können. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang, dass die Klageerwiderung einen Teil der vorzeitigen Rückzahlung als Sondertilgung ansah, hierfür aber auch Vorfälligkeitsentschädigung gefordert und erhalten hatte. Ich schrieb eine E-mail an den Anwalt, dass mir seine Auffassung zu den einzelnen Punkten der Klageerwiderung nicht bekannt sei, die sich auch auf andere Gerichtsurteile berief. Ich habe hierauf bisher keine Rückmeldung, auch nicht einen Anruf zur Vereinbarung eines Telefonats, erhalten.
    Ich nenne den Anwalt noch nicht, bzw. bewerte ihn noch nicht, da ich noch abwarten möchte. Ich habe aber den Eindruck, nachdem er sein Honorar erhalten hat, keine weitergehenden Bemühungen für notwendig hält oder aber mich falsch beraten hat. Daher kann ich alle Betroffenen, die jetzt noch einsteigen können, nur warnen. Es läuft offenbar nicht so reibungslos, und bei einer Weiterverfolgung in dieser Angelegenheit erhöht sich noch das Prozeßrisiko.

  • Dass ein Einigungsvorschlag kommt, der immerhin schon so gut ist, dass es für Sie 'plus minus Null' aufginge, werte ich als positiv.


    Wahrscheinlich kommt nach dem 21.6. noch 'Bewegung' in die Widerrufsfälle, auch ggf. in Ihrem Fall. Siehe Einschätzung bei test.de:


    test.de schreibt heute:
    "Rechtsanwälte und Verbraucherschützer vermuten: Nach dem Erlöschen des Widerrufsrechts bei Millionen von alten Kreditverträgen am Dienstag, 21. Juni, werden Banken und Sparkassen ihre Linie ändern und versuchen, bis dahin widerrufene Verträge so schnell und so kostengünstig wie möglich abzuwickeln. Klar: Davon kann nur profitieren, wer es schafft, seinen Vertrag zu widerrufen, bevor das Recht dazu erloschen ist."
    https://www.test.de/Kreditwide…elligen-Betrag-5017624-0/


    Insofern würde ich an Ihrer Stelle noch nicht vorzeitig kapitulieren. Alles Gute weiterhin.



    Disclaimer: Ohne jede Gewähr. Verwendung des Mustertexts und der Hinweise auf eigenes Risiko.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Der Hinweis "auf eigenes Risiko" ist übrigens nicht unbegründet. Ich selbst bin im Bereich Immo-Finanzierung bei einer Bank beschäftigt und daher durchaus im Thema.
    Wir hatten kürzlich einen Fall, bei dem der Kunde einen Vordruck der Verbraucherzentrale leider etwas unbedacht kopiert hat und um Rückabwicklung des Darlehens aufgrund des "fehlerhaften" Widerrufsrechtes. Die Hauspolitik sieht es vor, diesen Wünschen zu entsprechen.
    So haben wir dem Kundenwunsch uneingeschränkt entsprochen und das Darlehen mit einer Frist von 2 Wochen fällig gestellt. Dem Kunden fiel die Kinnlade runter, da er in diesem Zeitraum das Geld beschaffen musste.
    Folge: nicht zurückgezahlte, fällige Darlehensbeträge => Verzugszinsen => Mahnverfahren.


    Natürlich ist jedem klar, dass es beim "Widerrugsjoker" keinem einzigen Kunden um den Widerruf ansich geht. Natürlich nicht. Einzig die vergleichsweise hohen Zinsen sind der Grund. Klar. Man sollte sich aber vorher im Klaren sein was man unter Umständen lostritt, wenn man sich im Vorfeld nicht genau informiert und einzig auf Verbraucherportale als Informationsquelle zurückgreift, statt im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit der Bank zu suchen. Hätte der Kunde dieses getan, hätten wir problemlos auf einen aktuellen Marktzins umgeschuldet.