Kündigungsfrist bei Neubau

  • Guten Tag, die Kündigungsfrist von 3 Monaten trifft bei mir grundsätzlich zu. Ich will die Wohnung jedoch aufgrund unseres Neubaus kündigen. Wie das bei einem Bau schonmal so ist könnte sich der Umzugstermin verschieben (Kündigung wirksam zum 31.12.2014, Umzug erst im Januar 2015). Kann einen der Vermieter aufgrund seiner eigenen Kündigung zum 31.12. auch Ende des Jahres raus schicken oder darf man aufgrund der nicht geplanten Verzögerung beim Baum länger wohnen bleiben?

  • Hallo Gast,


    gekündigt ist erstmal gekündigt. Möglicherweise hat der Vermieter die Wohnung ja schon zu Anfang Januar neu vermietet.


    Sie sollten den Fall mit Ihrem Vermieter besprechen. Vielleicht finden Sie eine einvernehmliche Regelung in dem Sinne, dass Sie spätestens Ende November mitteilen, dass Sie im Januar die Wohnung gerne noch mieten würden, da sich der Umzug verzögert. Vielleicht kommt er Ihnen entgegen und gewährt Ihnen die nötige Flexibiltät.
    Dazu sollten Sie aber eine klare Abmachung treffen - nicht dass Sie dann Mitte Dezember feststellen, dass sie noch nicht umziehen können, aber schon raus müssen.


    Viele Grüße,
    Britta