Berechnung Zinssatz nach dem EURIBOR-Dreimonatsgeld

  • Hallo,
    kann mir jemand sagen, wie der Zinssatz bei einem variablen Darlehen berechnet wird, wenn sich dieser nach dem EURIBOR-Dreimonatsgeld richtet.


    Also beispielsweise ist der letzte Festzins bei einem Darlehen 4,95% gewesen mit Zinsende zum 30.12.2015.


    Die Bank schreibt hierzu: "Erhöht sich der letzte veröffentliche Monatsdurchschnitt für den EURIBOR-Dreimonatsgeld gegenüber dem bei Vertragsabschluss bzw. bei der letzten Konditionenanpassung ermittelten Monatsdurchschnitt um mindestens 0,25 Prozentpunkte, so kann die Bank den Zinssatz unter Berücksichtigung ihrer Refinanzierungsmittel nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anheben; entsprechend wird die Bank den Vertragszinssatz nach billigem Ermessen senken, wenn sich der Monatsdurchschnitt für EURIBOR-Dreimonatsgeld um mindestens 0,25 Prozentpunkte ermäßigt hat. Bei der Leistungsbestimmung wird sich die Bank an der Zinsgestaltung orientieren, die bei Vertragsabschluss bestanden hat.“


    Ich habe hier auch noch eine Übersicht zu den Drei Monats Euribor-Zinsen gefunden, kann aber damit bzw. wie der Zinssatz genau gerechnet wird, so viel damit anfangen:
    http://de.euribor-rates.eu/euribor-zinssatz-3-monate.asp


    Wie hoch ist der variable Zinssatz dann am 30.01.2016, 30.02.2016, 30.03.2016 und am 30.04.2016


    Ich frage, deshalb, da ich wissen möchte, ob die Bank den Zinssatz seit dem 30.12.2015 richtig berechnet hat?

  • Mit den genannten Daten kann das mMn nicht berechnet werden.


    Es fehlt der Zinsaufschlag gegenüber dem EURIBOR zum Zeitpunkt des Darlehensabschluss. Hier müsste die Differenz zum damaligen variablen Zins verwendet werden. Nimmt man jetzt zur Vereinfachung die Differenz zum Festzins uund unterstellt ein Fünf-Jahres-Darlehen, so ist der neue Zinssatz rechnerisch über die DIfferenz 4,95 - (1,001 -(-0,132)) = 3,817%. (Quelle Zinssätze auf der Website 03.01.11 und 04.01.16)


    Gemäß der Regelung der Bank muss die Bank diese Rechnung nicht 1:1 anwenden sondern sie "orientiert" sich daran. Sie darf gemäß der Regelung den Zinssatz frei "nach billigem Ermessen" festlegen. Gemäß der verlinkten Website hat sich der EURIBOR in den letzten zwölf Monaten nicht oder nur knapp um die ausgewiesenen 0,25% bewegt (mittlere Grafik). Insofern gibt es derzeit keinen Grund den variablen Zinssatz anzupassen.


    Frage am Rande: Bei meine PSD-Bank Karlsruhe liegt variabel derzeit bei 3,3 %, fest bei 0,95-1,25%. Warum wurde nicht eine neue Laufzeit zum Auslauf der Zinsbindung vereinbart? s. http://www.finanztip.de/baufinanzierung/prolongation/

  • @Kater.Ka


    Danke für die Antwort. Die Erklärung hilft mir doch etwas weiter.


    Ich hatte wegen der Zinsen gefragt, da die jetzige Bank, so wie es aussieht eine unwirksame Zinsanpassungsklausel nutzt. Ich wollte dies auch nur wissen und werde dann in Kürze voraussichtlich über eine andere Bank umschulden, sofern dies tatsächlich nicht mehr gütlich geklärt werden kann.