Widerrufs-Joker bei Immobilienkreditverträgen, Klärung im Schlichtungsverfahren / Ombudsmann ?

  • hat schon mal jemand (- nach positiver Prüfung der Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung) in Erwägung gezogen, statt dem Gang zum (Fach-)Anwalt ersatzweise den für seine Bank zuständigen Ombudsmann als "Schlichtungsstelle" einzuschalten, um seine Ansprüche auf Rückabwicklung zu realisieren ?
    Gibt es dazu schon Erkenntnisse u. Erfahrungen ?


    Meines Wissens ist ein solches Schichtungsverfahren nur zulässig, wenn in dem betreffenden Fall noch kein Klageverfahren läuft und wenn man explizit erklärt, sich dem Schiedsspruch abschließend zu unterwerfen.


    Wäre das (kostenlose!) Schiedsverfahren per Ombudsmann evtl. auch hier eine erwägenswerte Alternative zu einem Gerichtsprozess über möglocherweise mehrere Instanzen hinweg, alles mit ungewissem Ausgang ???


    Um die fachkundige Prüfung der Kreditverträge und Widerspruchsklausel (erster Schritt) kommt man ja als Betroffener keinesfalls herum.
    Aber das schriftliche Einreichen des Widerspruchs (spätestens bis zum 21.06.) mit einer Fristsetzung gegenüber der Bank, und hernach dann die formlose Anrufung der (zuständigen !) Ombudsstellle nach zu erwartender Ablehnung sollten dann auch für Nichtjuristen keine allzu große Hürden mehr darstellen, oder doch ?


    Anders mag es sein, wenn man mehr auf die Verhandlungskarte setzt, den Anwalt also zunächst mal erst für eine Drohkulisse und ggf. als kundigen Wegbegleiter bei eventuellen Verhandlungsverfahren nutzen möchte - falls Banken in diesem Bereich überhaupt zu irgendwelchen Konzessionen bereit sind (oder sein dürfen).
    Kann der Gang zum Ombudsmann also hier auch zum Ziel führen ???
    Dazu habe ich in der bisherigen Diskussion noch nichts gelesen !