Hallo,
ist unzweifelhaft, daß für Klagen eines Versicherten gegen seine Priv. Krankenversicherung auch das
Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk der VN seinen Wohnsitz hat?
Nach § 215 VVG (gülktig ab 01.01.08) ist das m. E. eindeutig geregelt.
Wäre für eine klare Rechsäußerung dankbar.