Lebensversicherung verkaufen

  • Hallo liebe Community,


    ich möchte meine Lebensversicherung (2004) bei der ERGO verkaufen. Der Vertrag war mit damals mit meinem AG geschlossen, da Pensionskasse, seit 2006 bin ich nicht mehr dort angestellt und der Vertrag ist seit 2007 auf mich umgeschrieben (VN). Ich würde diesen Vertrag, der seit 2007 beitragsfrei gestellt ist, gerne verkaufen - aber anscheinend ist das recht schwierig. Wieso kann ich den Vertrag kündigen, aber nicht verkaufen?


    Vielen herzlichen Dank im voraus.


    Jutta

  • Guten Tag,



    über diese Webside bin ich zu dem Entschluss gekommen, meine Lebensversicherung zu verkaufen.
    Die Lebensversicherung stimmt diesem Verkauf nicht zu. Kann ich da
    gegenan gehen? Ist es rechtens, einen Verkauf an eine Gesellschaft zu
    verhindern?




    Vielen Dank für gute Tipps

  • Songaneta:
    Hinsichtlich der Frage, ob die LV einen Verkauf verweigern kann, sollte man einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen oder bei der LV eine konkrete Begründung erfragen. Ggf. kann diese Aufgabe auch auf den potentiellen Policenkäufer übertragen werden. Normalerweise kennen die sich da aus bzw. kaufen eh nur Policen von Versicherungen an, bei denen das (meist) problemlos geht.


    Der Verkauf einer LV ist für mich nur im Notfall eine Option. Eine Beleihung oder Aussetzung der Beiträge ist fast immer die bessere Wahl.


    Meist zahlen die Policenaufkäufer nur geringfügig mehr als den Rückkaufswert. Ein Aufschlag von fünf Prozent mag bei einer Police von 100.000 Euro Rückkaufswert ein Argument sein, bei 10.000 Euro schon nicht mehr unbedingt, nicht zuletzt, weil bei geringen Rückkaufswerten auch der zugestandene Aufschlag sinkt. Wenn der dann nur noch bei 2,5 Prozent liegt, reden wir hier über 250 Euro.


    Dem stehen folgende Risiken gegenüber:
    - es gibt zu viele dubiose Anbieter. Eine Mitgliedschaft im BVZL ist für sich allein sicher kein Qualitätskriterium.
    - die Bedingungen für die Transaktion sollten sorgfältig überprüft und verstanden werden. Dabei muss klar geregelt sein, wann das Geld ausbezahlt wird.
    - was ist im Falle der Insolvenz des Aufkäufers?
    - es muss sichergestellt sein, dass der Käufer seine steuerlichen Verpflichtungen nicht auf den Verkäufer abwälzt,
    - weiteres Risiko hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit ergibt sich dann, wenn der Policenkäufer nicht die Möglichkeit anbietet, den Verkauf über einen Treuhänder abzuwickeln

    • Offizieller Beitrag

    Um welche Gesellschaft mit welchem Tarif handelt es sich denn?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Franziska,



    ich habe schon für Auftraggeber gut ein halbes Dutzend Lebensversicherungen verkauft. Es gibt bei allen Aufkäufern mehr oder minder ähnliche „Mindestkriterien oder Mindestvoraussetzungen“ für den Ankauf von Lebensversicherungen.



    Beispielsweise publiziert Partner in Life auf ihrer Internetseite folgende Ankaufkriterien bzw. - voraussetzungen:



    #keine fondsgebundene Police


    #kein Riester-, Rürup- oder keine betriebliche Altersvorsorge


    #Rückkaufwert mindestens 8.000,-- Euro



    Weitere Ankaufkriterien sind jedoch vorhanden: So müssen die Lebensversicherungen eine Mindestlaufzeit von x-Jahren aufweisen und es muss bereits y-Jahre in die Lebensversicherung einbezahlt worden sein. Daher kann man nach meinen Erfahrungen nur in rund 60% der Fälle Angebote von den Aufkäufern erwarten.



    Hinter jeder Verkaufs- oder Modifizierungsabsicht bei einem Lebensversicherungsvertrag stehen ja individuelle Motive (und Bedürfnisse) von Menschen, die meines Erachtens auch berücksichtigt werden müssen. Ich prüfe daher bei jedem Menschen der zu mir kommt und um Rat nachsucht, ob eine Vertragserhaltung oder eine Auflösung/Verkauf über den Zweitmarkt die bessere Handlungsoption ist.



    Darum gehe ich mit dem Auftraggeber alle Möglichkeiten der Vertragserhaltung z.B. Änderung/ Umstellung der Zahlungsweise, Stundung der Beiträge, Entnahme aus Gewinnguthaben / Gewinnverrechnung, Policendarlehen, Teilkündigung, Verlängerung des Vertrages, Beitragsfreistellung oder der vorzeitigen Auflösung und Verkauf auf dem Zweimarkt (d.h. Verkauf an Aufkäufer) durch und frage nach dessen Präferenzen und prüfe dann, ob die ausgewählten Optionen umsetzbar sind (beispielsweise werden die Ankaufbedingungenund -voraussetzungen überhaupt erfüllt).


    Denn nach meiner Erfahrung „verengen“ sich Menschen auf wenige Optionen (zumeist Beitragsfreistellung oder Verkauf) und lassen andere vollkommen außen vor. So kann es zu finanziellen Nachteilen durch eine verengte Entscheidungsfindung und der dann folgenden Umsetzung kommen.


    Erst dann führe ich eine finanzielle Bewertung und eine Art Vorteilhaftigkeitsanalyse durch.


    Mit dieser Vorgehensweise öffnen sich Auftraggeber für alle möglichen Handlungsoptionen und können dann entscheiden, ob sie den finanziellen Vorteilen einer Option den Vorrang einräumen.



    Nicht selten wird mit dieser Vorgehensweise besser das Ziel des Auftraggebers erreicht (ich benötige kurzfristig eine Summe von x) und ein Vertrag mit einem attraktiven Höchstrechnungszins (Garantiezins) kann erhalten werden (z.B. bei einem Policendarlehen).