Frage zu Buchungs-Gebühren der Banken

  • Hallo,
    ich habe da mal eine Frage unter Euch zu Buchungspostengebühren bei einem Girokonto.


    Banken dürfen offenbar bei Girokonten von Geschäftskunden nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen.


    Speziell geht es hier um unrechtmäßige Bankgebühren bei einem BGH-Urteil, dieses hier:
    Firmen können Extra-Gebühr zurückverlangen


    In dem Text steht:
    Banken hätten keinen Anspruch auf ein solches „Buchungspostenentgelt“, wenn eine Abbuchung unrechtmäßig oder fälschlich ausgeführt wird.



    Wenn man aber jemandem die Abbuchung erteilt, dann muss man doch auch für Deckung sorgen. Seit der Umstellung auf SEPA-Lastschrift dürfen ja Banken, z.B. für die Benachrichtigung eine Gebühr, z.B. etwa 2,50 Euro erheben.


    Wie ist das aber mit dem Buchungspostenentgelt gemeint, denn wenn ich jemandem eine Abbuchung erteile, dann ist diese doch nicht unrechtmäßig oder falsch. Beispielsweise fallen ja auch für Überweisungen, Scheckeinreichungen usw. auch jeweils Buchungsgebühren an, meist ca. 0,30 Euro je Buchung


    Dürften Banken für so eine Kontobewegung, also dem Buchungssatz der entstandenen Rückbenachrichtigungsgebühren (ca. 2,50 Euro) eine Gebühr verlangen?


    Würde mich genauer interessieren.