Kűndigung neuer Arbeitsstelle

  • Hallo,


    ich bin etwas verzweifelt und habe Aufklärungsbedarf.
    Seit dem 1.3. habe ich eine neue Arbeitsstelle auf Grund von Umzug angenommen, gehaltlich liegt diese auch in etwa brutto bei dem, was ich netto im alten Job verdient habe bei 40 Std die Woche (vorher 37,5).
    Ich bin seit 17.05. arbeitsunfähig, der Job setzt mich unter Stress und darűber bin ich krank geworden...zu dem kommen noch andere Faktoren dazu, die mich dazu veranlassen, den Arbeitsvertrag zu kűndigen.
    Ich habe bereits Bewerbungen geschrieben, die morgen mit der Post rausgehen.
    Was muss ich tun, um bei der Agentur fűr Arbeit keine Sperre zu bekommen?
    Wird auch mein Gehalt der alten Arbeisstelle bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes zu Grunde gelegt?

  • Wenn Sie selbst Ihre Arbeitsstelle kündigen wollen, brauchen Sie mindestens eine ärztliche Empfehlung, besser ein richtiges Attest, das Ihnen bescheinigt, dass es die Umstände Ihrer Berufstätigkeit waren, die zu der Erkrankung geführt haben.
    Ferner sollte der Arzt bescheinigen, dass es aus medizinischer Sicht nicht ratsam ist, an diesen Arbeitsplatz zurückzukehren. Sonst bekommen Sie eine Sperre, weil Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben.


    Für die Höhe des Arbeitslosengeldes wird gem. § 150 Abs. 1 SGB III der Zeitraum von einem Jahr bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit herangezogen. Insoweit wäre Ihr Gehalt bei der alten Arbeitsstelle ebenfalls in der Bemessung enthalten.

  • Vielen Dank,
    das hilft mir sehr.


    Das ärztliche Attest ist kein Problem, denn es entspricht den Tatsachen.


    Gruß.