Doppelte Haushaltsfürhung im Hotel mit Firmenwagen

  • Hallo zusammen,


    ich stehe gerade vor einem Rätsel:


    Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2015 zu erstellen und stehe vor folgendem Problem:


    Ich war das gesamte Jahr in München im Hotel unterwegs, wohne aber (verheiratet) in Nürnberg.
    Die Hotelkosten und Verpflegungsmehraufwände wurden von meinem Arbeitgeber per Reisekostenabrechnung übernommen, sie tauchen nicht auf der Jahresabrechnung auf.
    Nun bin ich wöchentlich mit dem Firmenwagen nach Hause gependelt.
    Da wir keine erste Tätigkeitsstätte haben, bin ich von der pauschalen Arbeitsstätten Kilometer-Versteuerung befreit...


    Was kann ich denn nun angeben?
    Kann ich pauschal die Kosten für die Bahnfahrten in der Steuererklärung angeben, auch wenn ich mit dem Firmenwagen gefahren bin?
    Kann ich die Unterbringungskosten mit 1000 Euro pro Monat (Höchstsatz) angeben, auch wenn diese vom Arbeitgeber übernommen wurden?


    Oder gebe ich nur die Doppelte Haushaltsführung ohne weitere Sachen an?


    Vielen Dank schonmal vorab
    Daniel

  • Wenn ich Sie richtig verstehe bekommen Sie alle Kosten steuerfrei erstattet ohne dass es auf Ihrer Jahreslohnbescheinigung auftaucht richtig?


    D.h. Sie haben keinerlei Kosten selbst getragen oder?


    Was wollen Sie denn dann absetzen? Voraussetzung für Werbungskosten ist das wirtschaftliche Tragen der Kosten, von der Pendlerpauschale abgesehen auch der tatsächliche Geldabfluss. Das liegt bei Ihnen ja nicht vor.