Hallo,
zu dem Artikel "So fordern Sie Ihre Beiträge zurück" (http://www.finanztip.de/widerspruchsrecht-lebensversicherungen) habe ich eine Frage.
Ist dies auch möglich bei einer bAV (Direktversicherung / betriebliche Altersvororge) ?
Ich hatte von 2002 bis 2003 zwei bAV Veträge (KLV und RV). Wenn ich diese nun widerrufe, hat dies evtl. irgendwelche negativen Auswirkungen bezüglich der Vorteile die man ja beim Gehalt / der Steuer hatte ?
Und ist dies überhaupt noch möglich nach dieser Zeit, wenn der Vertrag schon gekündigt wurde ? Oder tritt hier eine Verjährung ein ?